Bericht Watson über den Flüchtlingsstatus in den Mitgliedstaaten
Rede von Sylvia-Yvonne Kaufmann in Brüssel am 20. September 2001
Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren,
In einer Situation, in der die schrecklichen Ereignisse in den USA auch als Vorwand genommen werden, um Stimmung gegen Asylbewerber zu machen, ist es um so bedeutsamer, dass die Europäische Union Mindestnormen zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft formuliert, die an der Wahrung der Menschenrechte orientiert sind.
Der Vorschlag der Kommission erfüllt diese Bedingung. Ich begrüße ausdrücklich zwei Regelungen, die von ihr vorgeschlagen werden:
In Artikel 3 Abs. 3 wird auf die Möglichkeit der Mitgliedstaaten verwiesen, die Schutzgewährung nicht nur auf die Personen zu erstrecken, die sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen können. Damit könnten auch Personen, die Zuflucht vor gewalttätigen Fundamentalisten, etwa in Algerien, suchen oder Opfer von Vergewaltigungen sind, die sich während des Balkankrieges ereignet haben, Zuflucht finden. Eine Forderung, die das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen schon lange erhebt, und die etwa in meinem Land gegenwärtig leider nicht Praxis ist.
Im Anhang I werden die drei Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit ein Land als sogenanntes sicheres Drittland gelten kann. Legt man diese Bedingungen in Zukunft zugrunde, so dürfte manche Abschiebung aus den EU-Ländern künftig nicht mehr möglich sein.
Ich bin froh, dass der akzeptable Vorschlag der Kommission im zuständigen Ausschuss verbessert und nicht verschlechtert wurde, wie es der ursprüngliche Berichterstatter, Ingo Schmitt (CDU), beabsichtigte. Die vorgelegte Richtlinie ist daher ein wichtiger Schritt hin zu einer europäischen Asylpolitik.