Für Verkehrssicherheit kann und muss mehr getan werden!
Rede Helmuth Markovs vor dem Strasbourger Plenum am 17. Januar 2001 zum Bericht über die Sicherheit im Straßenverkehr der Abgeordneten Hedkvist Petersen.
Die verheerende Anzahl von 42.000 Toten, die jährlich auf den Straßen der EU zu beklagen sind, sowie die geschätzten 1,7 Millionen verletzten Personen, mahnen uns permanent, die Straßenverkehrssicherheit als ein absolut vorrangiges Problem zu betrachten . Nicht nur, dass hinter diesen Zahlen unermessliches persönliches Leid steht, sie bedeuten auch enorme volkswirtschaftliche Kosten bzw. Verluste. Schätzungen belaufen sich auf über 100 Milliarden Euro, was ca. 2% des BIP aller EU-Mitgliedsstaaten entspricht. Diese Summe liegt z.B. höher als die jährlich in den Mitgliedsstaaten der EU für Kultur ausgegebenen Mittel.
Der Berichterstatterin möchte ich den Dank für ihre umfassende Darstellung der verschiedenen Problemfelder, insbesondere auch die Ausrichtung auf drei Schwerpunktstrategien aussprechen: Unfallverhütung, Schadensvorbeugung, Behandlung/Rehabilitation.
Hierdurch wird deutlich, dass die Verkehrssicherheit nicht mit herausgegriffenen Einzelmaßnahmen in der notwendigen Art und Weise erhöht werden kann, sondern dass dies nur durch einen Komplex gebündelter Maßnahmen zu erreichen ist, der über Verkehrserziehung, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Alkoholbegrenzungen, besseren Straßenausbau, Verkehrsleitsystemen, erhöhten Sicherheitsstandards der Fahrzeuge, stärkere Kontrollen der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, veränderte Verkehrswegeführung, insbesondere Umgehungsstrassen für Ortschaften, kreuzungsfreie Gestaltung von Kreuzungen, permanente Begutachtung der im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeuge usw. reicht.
Aus diesem Grunde bedauert unsere Fraktion, dass der Änderungsvorschlag einer Harmonisierung der Wiederzulassung verunfallter Fahrzeuge in der EU nicht berücksichtigt wurde, obwohl wissenschaftliche Gutachten, die längere Zeiträume analysieren, einen substantiellen Zusammenhang zwischen einmal verunfallten Fahrzeugen und erneuter Teilhabe an Unfällen mit erhöhter Todesfolge beweisen.