Schutz der Meeresumwelt und des Seeverkehrs bedarf strengerer Maßnahmen
Redebeitrag von Helmuth Markov vor dem Strasbourger Plenum am 13. Juni 2001 zum Bericht Sterckx über einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Systems für die Überwachung, Kontrolle und Information des Seeverkehrs (KOM (2000) 802))
Wie Kollege Sterckx in seinem ausgesprochen guten Bericht hervorhebt, haben die Schiffskatastrophen der „Erika“, und die darauf folgenden der „Ievoli Sun“ und „Baltic Carrier“, die bestehenden Mängel und Lücken in den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft verdeutlicht. Es ist höchste Zeit, eine strenge Kontrolle und Überwachung der Schiffe, die Häfen der EU anlaufen oder die vielbefahrenen Durchfahrten vor den Küsten der Gemeinschaft nutzen, einzuführen. Um den Ernst der Lage bei der Gewährleistung der Schiffssicherheit zu veranschaulichen reicht es darauf zu verweisen, dass 90 Prozent des Handelsverkehrs zwischen der EU und Drittländern über den Seeweg abgewickelt werden. Außerdem haben bisherige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs, wie z.B. Erika I, die jüngsten Schiffsunfälle nicht verhindern können.
Im Gegensatz zum geschätzten Berichterstatter und seinem Änderungsantrag 11 zu Artikel 8 bin ich sehr wohl der Meinung, dass die EU über ausreichendes Gewicht und internationalen Einfluss verfügt, um ihre eigenen Regelungen und technischen Normen zu schaffen, wenn dies im Rahmen der IMO nicht kurzfristig möglich ist. Ich teile daher den Ansatz der Kommission, „black boxes“ auch an Bord älterer Schiffe zu installieren und keine technische Ausnahmen für ältere Schiffe zuzulassen. Ist es nicht so, dass Gefahren für den Seeverkehr und die Meeres- und Küstenumwelt gerade von älteren Schiffen ausgehen und eine Nachrüstung mit diesem technischen Gerät hier erforderlich ist?
Ein 2. Punkt, auf den ich mich beziehen möchte, betrifft die Aufgaben zur Gewährleistung der Einhaltung der zu beschließenden Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene. Einerseits schlägt die Kommission vor, eine Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs neu einzurichten. Dazu gibt es auch noch den speziellen Bericht des Kollegen Mastorakis. Trotz generellem Einverständnis zu den bisher skizzierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten dieser neuen europäischen Einrichtung, stellt sich mir aber andererseits die Frage, ob damit die entscheidenden Probleme zur Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs in den Mitgliedsstaaten gelöst werden?
Aus meiner Sicht nicht ausreichend! Es ist natürlich gut, auf europäischer Ebene eine Institution zur gemeinsamen Harmonisierung und Koordinierung der Anstrengungen der EU-Staaten auf diesem Gebiet zu schaffen. Aber muss man nicht vorher genau festlegen, was die Mitgliedstaaten selbst zu unternehmen haben, um einheitliche europäische Orientierungen in ihrem nationalen Recht zu verankern und in der Praxis umzusetzen? Damit meine ich z.B. konkrete Vorschläge für die Beschaffenheit der zu bildenden nationalen Datenbanken, oder Befugnisse der nationalen Behörden zur Durchführung strengerer Kontrollen von Risikoschiffen, oder exakte Festlegungen der Befugnisse der Küstenbehörden gegenüber dem Aufenthalt von Schiffen in Schutzhäfen, Kriterien zur Festlegung der Anzahl der auszuweisenden Schutzhäfen und der erforderlichen Ausrüstung der Häfen mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen und -ausrüstungen.
Also, gegenwärtig sollte der Schwerpunkt auf den Maßnahmen, die in den Mitgliedsstaaten selbst durchzuführen sind, liegen, da sie die konkrete Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten haben. Das heißt vor allem und zuerst ist die Ausbildung und Einsetzung der erforderlichen menschlichen Ressourcen in Angriff zu nehmen. Dazu gibt es bisher keinerlei Erwähnung oder einheitliche europäischer Orientierung. Das wiederum sollte die Kommission unbedingt in ihren nachfolgenden Aktivitäten berücksichtigen und in Angriff nehmen.