Ratsvorschlag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind ungenügend
Erklärung zum Stimmverhalten von Helmuth Markov im Namen der GUE/NGL- Fraktion für die Empfehlung zweite Lesung Berichterstatter Hughes A5-0196/2001betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung der Arbeitszeit des im Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals; Strasbourg am 13. Juni 2001
Die grundlegenden Ziele vorliegender Empfehlung sind die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, die Gewährleistung eines Mindeststandards für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Verkehrsträgern. Der vom Rat angenommene Gemeinsame Standpunkt trägt dem nur ungenügend Rechnung, insbesondere in Bezug auf die:
Einbeziehung der selbständigen Kraftfahrer;
Nichtberücksichtigung des Personals von Verkehrsunternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU haben;
Definitionen der Begriffe Arbeitszeit und Bereitschaftszeit;
Definition von Nachtarbeit.
Wissend, dass bei Annahme der Empfehlung schwierige Verhandlungen mit dem Rat anstehen, hat meine Fraktion dennoch ein positives Votum abgegeben, weil:
die Einbeziehung der selbständigen Kraftfahrer innerhalb von 2 Jahren nach Umsetzung der Richtlinie erforderlich ist, um das Problem der Scheinselbständigkeit mit einhergehendem Unterlaufen der Beschränkungen der Arbeitszeit zu lösen;
die Arbeitszeit der selbständigen Kraftfahrer nicht nur die Fahrzeit umfassen darf, sondern auch Kontrollen des Fahrzeugs, Verwaltungsmodalitäten, Geschäftsbetrieb etc., weil sonst die Ruhezeiten zu gering sind und dies eine Gefährdung der Gesundheit der Fahrer und Minimierung der Sicherheit im Straßenverkehr darstellt, denn eine Vielzahl schwerer Unfälle geschehen infolge Übermüdung;
bei der Definition der Begriffe Bereitschaftszeit, Nachtzeit, Nachtarbeit soziale Aspekte zu berücksichtigen sind;
der Nachweis der Fahrtzeiten aller Kraftfahrer, unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbständig sind, zu erbringen ist.