Solidarprinzip der EU nicht preisgeben!

Erklärung von Helmuth Markov am 4. Juli 2001 in Strasbourg zum Abstimmungsverhalten im Namen der Fraktion der GUE/NGL zum Bericht Haug (A5-0238/2001) Eigenmittel der Europäischen Union 2001

Meine Fraktion vertritt wie viele andere Kollegen und Experten die Auffassung, dass die in der finanziellen Vorausschau 2000-2006 geplanten Mittel der Europäischen Union, insbesondere unter dem Aspekt der Erweiterung der EU, der Aufgaben zur Stabilisierung der Situation auf dem Balkan, der Lösung der Probleme auf dem Gebiet der Beschäftigung und der Stabilisierung der Sozialsysteme, um nur einige wenige Fragen zu nennen, nicht ausreichend sind. Es ist daher legitim, das Problem zusätzlicher Einnahmequellen der Europäischen Union auf die Tagesordnung zu setzen.

Frau Haug schlägt in ihrem Bericht vor, das bisherige System von Zuweisungen der Mitgliedstaaten abzuschaffen und das Eigenmittelsystem so zu verändern, dass eine finanzielle Autonomie der Europäischen Union erreicht wird. Sie fordert die Einführung einer europäischen Steuer als direkte Einnahme.

Diesem Ansatz kann meine Fraktion nicht zustimmen.

Das bisherige System der prozentualen Einzahlungen eines Wertes des Bruttosozialproduktes basiert auf einem für den ökonomischen und sozialen Zusammenhalt der Union essentiellen Grundsatz – dem Solidaritätsprinzip. Dieses Prinzip aufzugeben bedeutet, die Europäische Union ihrer Grundlagen zu berauben. Dies ist für uns nicht akzeptabel.

Wir stehen der Idee, in Ergänzung des heutigen Finanzierungssystems der EU weitere Einnahmequellen in Form von europäischen Steuern, die nicht steuerminimierend in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wirken dürfen, konstruktiv gegenüber. Wir denken dabei z.B. an die Einführung einer Tobin-Steuer zur Abschöpfung der Gewinne bei Finanztransaktionen, die Einführung einer europaweiten CO2-Steuer für Unternehmen. Letztere hätte auch für die Durchsetzung einer zukunftsorientierten Umweltpolitik positive Effekte: Sie würde den Druck in Richtung umweltfreundlicher Energieerzeugungsverfahren erhöhen und die Absicherung des Kyoto-Abkommens unterstützen.

Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, dass die bisherige Finanzordnung dahingehend geändert werden sollte, dass die von den Mitgliedstaaten nicht abgeforderten Mittel nicht an diese zurückgeführt werden, sondern im europäischen Haushalt verbleiben. Gleichzeitig gilt es, eine strengere Finanzdisziplin durchzusetzen, z.B. dadurch, dass die noch nicht ausgezahlten Verpflichtungsermächtigungen, weil vom Zuwendungsempfänger nicht abgerufen, nach spätestens 3 Jahren verfallen. Das heißt, dass der Zuwendungsbescheid zu verändern ist.

Aus diesen Gründen lehnt meine Fraktion den Bericht ab.