Schengener Informationssystem (Bericht von Boetticher)
Rede von Sylvia-Yvonne Kaufmann am 22. Oktober 2001 in Strassburg
Statt hier heute über die Billigung einer neuen Generation des Schengener Informationssystems – SIS II – zu reden, sollten wir vielmehr über die fatalen Auswirkungen des jetzt schon bestehenden Informationssystems sprechen.
Es ist doch ein Skandal, dass die ganz überwiegende Mehrheit der im SIS registrierten Personen keiner Straftat bezichtigt wird. Aufgrund eines Ersuchens um Festnahme zwecks Auslieferung sind die Namen von lediglich 11.000 Personen in diesen Computern gespeichert. 780.000 Ausschreibungen aber gelten Personen, denen die Einreise in sämtliche EU-Mitgliedstaaten verweigert werden.
Nach Artikel 99 des Schengener Durchführungsabkommens kann das SIS auch genutzt werden, um „Informationen zur Abwehr von einer vom Betroffenen ausgehenden erheblichen Gefahr oder anderer erheblicher Gefahren (zu beschaffen)“. Aufgrund dieser Bestimmung finden sich die Namen völlig unbescholtener Bürgerinnen und Bürger in den SIS-Computern. Mit Hilfe dieser Daten wurden z.B. unberechtigte Einreiseverbote für Demonstranten aus Anlass des Gipfels in Genua erlassen.
Solange das so ist, können wir der Weiterentwicklung dieses Schengener Informationssystems auf keinen Fall zustimmen!