Vereinfachung der Förderung aber dennoch keine sozialen Kriterien
Redebeitrag Helmuth Markovs vor dem Plenum in Strasbourg am 4. April 2001 zum Bericht „Koordinierung des Eisenbahnverkehrs, des Straßenverkehrs und der Binnenschifffahrt. Vorschlag über die Gewährung von Beihilfen.“ (Berichterstatter: Camisón Asensio)
Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung zur Gewährung von Beihilfen für die Koordinierung des Eisenbahnverkehrs, des Straßenverkehrs und der Binnenschifffahrt stellt im Vergleich zu den bisherigen Regelungen eine bemerkenswerte Vereinfachung dar.
Derartige Ausnahmeregelungen für Beihilfen sind wichtig und unbedingt erforderlich, da einerseits Ausbau, Betrieb, Instandhaltung und/oder Bereitstellung von Verkehrsinfrastruktur zusätzlicher Förderung bedürfen. Andererseits sollte das Frachtgeschäft mit Bahn, Binnenschifffahrt oder kombiniertem Verkehr einen Ausgleich für nichtgedeckte Kosten des konkurrierenden Straßenverkehrs erhalten, um spezifische Belange wie Umweltfreundlichkeit und regionales Potential in die Verkehrspolitik integrieren zu können. Ein Herangehen, das ausschließlich mögliche Wettbewerbsverzerrungen vermeiden will und nicht umweltpolitische, soziale und regionale Aspekte aufgreift und in die Verkehrspolitik integriert, kann von mir und meiner Fraktion nicht unterstützt werden.
Umweltfreundlichkeit ist im vorliegenden Verordnungsentwurf erwähnt, hätte nach meinem Dafürhalten aber eine noch größere Konkretheit und Verbindlichkeit erhalten müssen.
Ich begrüße, das wesentliche Vorschläge sich auf die Verbesserung der Transparenz der eingesetzten Mittel bezogen, wie z.B.:
– Führung separater Konten der Beihilfen durch die Unternehmen
– Berücksichtigung aller aus öffentlichen Geldern bereitgestellten Mittel
– Regelmäßige Informationen durch die Mitgliedsstaaten
Der Berichterstatter, dem Dank für seine gute Arbeit gebührt, und der Ausschuss setzten weitergehende, wichtige Prämissen, die von meiner Fraktion mitgestaltet wurden, wie z.B.:
– Einbeziehung der Beihilfen für Kurzstreckenseeverkehr einschließlich der Transportvorgänge im kombinierten Verkehr in den Seehäfen
– Unabhängigkeit der Beihilfen davon , ob die Unternehmen öffentlich oder privat geführt werden
– Minimierung des Verwaltungsaufwandes durch Einführung unterer Grenzbeträge, wo keine Prüfung oder Notifizierung durch die Kommission erforderlich ist
– Verlängerung des Beihilfezeitraums sowie Möglichkeit der Verlängerung der Beihilferegelung
Mit der Umsetzung der so geänderten Verordnung eröffnet sich eine weitere Möglichkeit, den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu befördern.