ÖPNV: Sicherung der Versorgung schließt Wettbewerb nicht aus
Redebeitrag von Helmuth Markov vor dem Strasbourger Plenum am 14. November 2001 zum Bericht des Abgeordneten Erik Meijer ‚Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für den Personenverkehr‘ (A5-0364/2001)
Der Bericht meines Fraktionskollegen Erik Meijer ist von allergrößtem öffentlichen Interesse, denn er berührt eine Grundfrage der öffentlichen Daseinsvorsorge, nämlich die Gewährleistung der Mobilität der Bürger in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Dieses Grundrecht der Bürger wurde bisher vorwiegend durch lokale öffentliche Träger und deren Beauftragte garantiert. Da der öffentliche Personennahverkehr zumeist nicht ausreichend rentabel ist, werden die Leistungen durch die lokalen Behörden subventioniert. Damit wird der Nahverkehrsmarkt auch für private Anbieter interessant. Allein in Deutschland hat der ÖPNV-Markt einen Wert von ca. 30 Milliarden DM!
Mit der Schaffung des Binnenmarktes und dem Entstehen internationaler Anbieter von Nahverkehrsleistungen bildet sich der Konflikt zwischen der bisherigen direkten Vergabepraxis von Transportaufträgen an lokale Serviceanbieter und internationalen Firmen. Die Kommission schlägt deshalb vor, den Wettbewerbsregeln den Vorrang vor dem öffentlichen Interesse zu geben und eine allgemeine Ausschreibungspflicht verbindlich festzuschreiben. Dieses Vorgehen wird von dem Berichterstatter in Frage gestellt und er gibt den lokalen Behörden das Recht, selbst über die Vergabepraxis zu entscheiden. Dieser Ansatz war im Ausschuss umstritten, wurde aber mit knapper Mehrheit angenommen. Für mich ist diese Frage grundlegend, dokumentiert sie doch wirkliche Subsidiarität. Ich appelliere an alle Kollegen, diese Position zu unterstützen.
Wir hatten unzählige Treffen und Diskussionen mit lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Betreibergesellschaften und Interessenverbänden. Deshalb gab es sehr detaillierte Vorschläge. Nun muss man nicht alle diese Vorschläge teilen, aber die Grundlinie des Meijer-Berichtes entspricht den Erfordernissen des öffentlichen Personennahverkehrs aus der Sicht der ortsgebundenen Behörden und Betreiber, schließt die Einführung von Wettbewerb nicht aus und sichert dem Bürger allgemein zugängliche und erschwingliche lokale und regionale Transportleistungen.