Luftfahrt: Keine Beihilfen zur Minderung von Gewinneinbußen
Rede Helmuth Markovs vor dem Plenum in Brüssel am 28. November 2001 zum Bericht des Abgeordneten Foster über ‚Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt‘
Parlament, Rat und Kommission sind sich in dem Bestreben einig, so schnell wie möglich geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Luftverkehrs anzunehmen und der Krise der Branche entgegenzutreten. Die Ereignisse vom 11. September haben die strukturellen Probleme der Luftverkehrsbranche zusätzlich erschwert, was sich in einem drastischen Rückgang der Passagierzahlen, der Anzahl der Flüge, in Massenentlassungen bis hin zum Bankrott der ersten Fluggesellschaften ausdrückt. Sämtliche Sicherheitsmaßnahmen vor und während des Fluges, sowie bei Ankunft auf dem Flughafen wurden grundsätzlich überprüft und neue Sicherheitsmaßnahmen eingeführt. Gleichzeitig hat die US-Regierung – in wettbewerbsverzerrender Weise – massive staatliche Hilfe für die US-Fluggesellschaften ausgereicht, was europäische Gesellschaften berechtigterweise kritisieren und ihrerseits nach staatlichen Beihilfen rufen lässt. Das stellt die Frage nach der generellen politischen und moralischen Zulässigkeit von Beihilfen in einem weitgehend liberalisierten Wirtschaftssektor auf. Andererseits gibt es das sachliche Problem der Gewährleistung der Sicherheit der Nutzer und der Übernahme der Kosten. Und zum Dritten soll die EU auf die den WTO-Regeln zuwiderlaufenden US-Beihilfen mit gleichen Maßnahmen reagieren.
Wir sind in der Fraktion grundsätzlich der Meinung, dass keine finanziellen Hilfen für verminderte Gewinne, sondern ausschließlich eng begrenzten Beihilfen für Sicherheitsmaßnahmen für einen Übergangszeitraum übernommen werden können, ebenso wie Bürgschaften der Mitgliedsländer zur Versicherung der Fluggesellschaften. Voraussetzung dafür ist aber ein harmonisiertes europäisches Vorgehen.