Flugsicherheit: Selbstverpflichtungen allein reichen nicht
Erklärung zum Abstimmungsverhalten im Namen der GUE-Fraktion zum Collins-Bericht: ‚Schutz der Fluggäste‘ (A5-0249/2001) von Helmuth Markov, abgegeben auf der Strassburger Plenarsitzung am 5. September 2001
Der europäische Luftverkehr wächst rasant und diese Tendenz wird auch für die kommenden Jahre vorhergesagt. Der Schutz der Nutzer der Luftverkehrsleistungen, der Passagiere, als auch die Gewährleistung ihrer Sicherheit und Gesundheit sowie ihrer Rechte als Verbraucher erlangen mit Zunahme des Luftverkehrs immer größere Bedeutung, zumal auch neue Formen der Reservierung und des Kaufs von Flugkarten unter Nutzung des Internets Vorteile, aber auch Risiken mit sich bringen. Der Vorschlag der Kommission, der dem Bericht zugrunde liegt, verbessert den Schutz der Fluggäste, insbesondere bei der Information über die Wahrnehmung ihrer Rechte als Passagiere. Gleichzeitig räumt er auch den Fluggesellschaften die Möglichkeit ein, ihrerseits freiwillige Selbstverpflichtungen mit den Flughäfen vorzunehmen.
Ich begrüße insbesondere die vorgesehene Stärkung des rechtlichen Rahmens für den Schutz der Verbraucher, da damit klare, allgemeinverbindliche und einklagbare Regelungen getroffen werden, die von allen Fluggesellschaften zu respektieren sind. Erfahrungsgemäß sind derartige rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich, um dem einzelnen Nutzer im Streitfall zu seinem Recht zu verhelfen. Das soll nicht heißen, dass ich mich prinzipiell gegen freiwillige Selbstverpflichtungen wende, würde es aber vorziehen, auch im Verhältnis Fluggesellschaft-Flughafen einklagbare Regelungen festzuschreiben. Das ist jedoch nicht gegeben. Deshalb stellt sich die Frage, wer die Einhaltung der Selbstverpflichtungen kontrollieren, bzw. gegen die Nichteinhaltung mit welchen Mitteln vorgehen soll.
Aus diesen Überlegungen heraus unterstützen wir auch die Forderung des Kollegen Collins, dass die Kommission gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt solche Fragen, die im Rahmen der Selbstverpflichtung nicht ausreichend im Interesse der Verbraucher geklärt werden konnten, in zusätzlichen eigenen Vorschlägen aufgreifen sollte. Im Namen meiner Fraktion möchte ich deshalb dem Bericht Collins meine Zustimmung geben.