Hafendienste gehören regional geregelt

Redebeitrag Helmuth Markovs vor dem Strasbourger Plenum am 14. November 2001 zum Bericht über den ‚Marktzugang für Hafendienste‘ (A5-0354/2001) des Abgeordneten Jarzembowski

Der Vorschlag der Kommission für die Richtlinie des Marktzugangs für Hafendienste war in keiner Art und Weise akzeptabel. Beseitigung von Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft heißt eben nicht nur Liberalisierung und Privatisierung um jeden Preis, sondern bedeutet europäische Harmonisierung unter Berücksichtigung des Rechts der Mitgliedsstaaten auch auf Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Dienste zum Zwecke der Wahrung des Interesses der Allgemeinheit.

Es ist zu konstatieren, dass der Berichterstatter hafenspezifische Gegebenheiten berücksichtigt hat und zumindest den Versuch unternahm, sowohl Anforderungen an Sicherheit, Umweltschutz und Sozialstandards als auch wirtschaftliche Notwendigkeiten der Häfen in seinen Bericht zu integrieren. Die Abstimmungsentscheidungen im Ausschuss dokumentierten, dass es keine einheitlichen Fraktionsmeinungen, sondern ausgeprägte länderspezifische Auffassungen gab.

Die Streichung der Lotsen-, Ladungs- und Fahrgastdienste aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie finden meine Zustimmung ebenso wie der Bestandsschutz erteilter Genehmigungen bisheriger Dienstanbieter und die Festschreibung von Mindeststandards für Neuanbieter. Gravierend verändert worden ist der Kommissionsentwurf auch bezüglich der finanziellen Abgeltung getätigter Investitionen und der Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Häfen und den staatlichen Stellen.

Kurz gesagt, der Bericht von Herrn Jarzembowski ist eine durchaus positive Veränderung des Kommissionsdokumentes. Da ich jedoch die Auffassung vieler meiner Kollegen, Hafendienste generell in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten zu belassen, teilen kann, werde ich mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten