Kindersicherheit in Fahrzeugen muss erhöht werden
Erklärung zum Abstimmungsverhalten im Namen der GUE/NGL-Fraktion zum Bericht Hedkvist-Petersen (A5-0141/2001) „Gurtanlegepflicht in Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen“ von Helmuth Markov
Die Wirksamkeit der Benutzung von Sicherheitsgurten und Rückhaltesystemen in Kraftfahrzeugen zur Minimierung schwerer Verletzungen und Todesfällen ist ein anerkannter Tatbestand. Dies trifft insbesondere auch bei Verwendung von Kinderrückhaltesystemen zu.
Der Kommissionsvorschlag und die im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge verbessern und konkretisieren die bis jetzt gültige Richtlinie des Rates 91/671/EWG vom 16.12.1991:
Fahrer und Insassen aller Klassen, in denen Sicherheitsgurte angebracht sind, müssen diese benutzen.
Die noch geltenden Ausnahmeregelungen für Rückhaltesysteme, speziell für Kinder, werden aufgehoben.
Die Körpergröße der Kinder wird als Maß der Benutzung von Sicherheitsgurten berücksichtigt.
Kinderrückhaltesysteme, die entgegen der Fahrtrichtung auf den Beifahrersitz angebracht sind, sind nur dann zulässig, wenn der entsprechende Airbag außer Funktion gesetzt wird.
Verbesserung der Informationspflicht.
Trotz noch fehlender wichtiger Punkte, wie
generelle Ausrüstung von Fahrzeugen mit Verankerungen für Kinderrückhaltesysteme,
Einführen von Anzeigen, ob der Beifahrerairbag außer Betrieb ist,
Festlegung, in welcher Form die Information über Sicherheitsgurte und Haltesysteme in den Fahrzeugen vorzunehmen sind,
stimmt meine Fraktion dem Bericht uneingeschränkt zu.