Keine Liberalisierung ohne Sozialstandards

Erklärung zum Abstimmungsverhalten des Abgeordneten Helmuth Markov zum Bericht Clegg ‚Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss‘ am 24. Oktober

Die Liberalisierung der Telekom ist in den EU-Ländern bereits sehr weit gediehen. Nun steht ein weiterer Teil der Netzinfrastruktur zur Debatte: der Anschluss der Teilnehmer und Kunden an das Datenübertragungsnetz. Das ist logische Konsequenz bisheriger Deregulierungspolitik. Aber: gerade weil es um den Teilnehmeranschluss geht, sind die Belange des Kunden in besonderem Maße zu berücksichtigen.

Wenn es bei der Liberalisierung im local loop eigentlich ja schon darum geht, das schnelle Internet der Zukunft an den Start zu bringen (hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und niedrige örtliche Telefongebühren sind dafür entscheidend), so muss auch eine „Grundversorgung“ aller BürgerInnen in diesem Bereich durch eine Ausweitung der Universaldienstverpflichtungen der Unternehmen gewährleistet werden. z.B. Einbeziehung des „normalen Internetanschlusses“ bis 2002, des schnellen Internet bis 2005 in die Universaldienstverpflichtung, mit Mindestanforderungen in Bezug auf Servicequalität, Verbraucherschutz, Inhaltsangebot und mit Sondertarifen für bestimmte soziale Gruppen (Behinderte, Sozialhilfe-EmpfängerInnen und Einkommensschwache, BewohnerInnen von Randregionen etc.).