Verbindliche Kriterien für EIB-Darlehen nötig
Redebeitrag Helmuth Markovs zu ‚Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige EIB-Verluste auf Darlehen für Vorhaben in Kroatien‘ auf der Plenarsitzung am 6. Oktober
Vielen Dank dem Berichterstatter für seinen Bericht und die erläuternden Worte. Wir sind uns wohl alle darüber einig, dass Kroatien politisch geholfen werden muss, aber politisch helfen heißt auch, finanziell zu unterstützen, denn politische Stabilität setzt immer soziale und wirtschaftliche Stabilität voraus, und diese kann natürlich nur erreicht werden, wenn die entsprechenden Investitionen in diesem Bereich auch getätigt werden. Eile ist geboten, um die für das Jahr 1999 zu konstatierende Absenkung des Bruttoinlandproduktes und auch das erhöhte Haushaltsdefizit in Kroatien zu stoppen bzw. umzukehren, was letztlich nur gelingen kann, wenn in Kroatien selbsttragende wirtschaftliche Kreisläufe entstehen.
Der zur Diskussion stehende Beitrag in Form eines EIB-Darlehens über 250 Mio. Euro für den Zeitraum 2000 bis 2007 kann dafür zwar kein Meilenstein, wohl aber eine befördernde Hilfe sein. Aus diesem Grund ergibt sich zwangsläufig die von der Kommission vorgeschlagene und im Bericht auch unterstützte Verfahrensweise.
Die zu Tage tretende und bisher ungelöste Problematik ist aber eigentlich eine ganz andere. Generell gilt, dass neue politische Herausforderungen auch mehr finanziellen Aufwand erfordern, und mehr finanzieller Aufwand bedeutet eben nicht zu Lasten anderer. Deshalb muss generell darüber nachgedacht – und hoffentlich auch politisch positiv entschieden – werden, dass erstens die Reserve für den Garantiefonds anzuheben ist, zweitens es nicht dem Rat allein überlassen werden darf, über die Verwendung der Restmarge zu entscheiden, und drittens, dass verbindliche Kriterien zum effektiven Einsatz der EIB-Darlehen auszuarbeiten sind, damit letztlich auch kontrolliert werden kann, ob diese Vergabe den notwendigen Zielstellungen, für die sie vorgesehen ist, tatsächlich entspricht.