Zur Annahme der Grundrechtecharta der EU im Europäischen Parlament
Rede von Sylvia-Yvonne Kaufmann am 14. November 2000 in Strassburg
Die Charta der Grundrechte ist ein sehr wichtiges politisches Projekt für die Zukunft der europäischen Integration. Sie findet meine Zustimmung. Warum?
1. Sie sichert die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union und schließt
2. eine Lücke im Grundrechtsschutz für die in der Union lebenden Menschen.
3. Die Charta sichert auch für die Europäische Union das bestehende Schutzniveau der Europäischen Menschenrechtskonvention, ja sie geht zum Teil sogar über die EMRK hinaus.
4. Die Charta geht – was ich als besonders bedeutsam ansehe – von der Unteilbarkeit von bürgerlichen und politischen Menschenrechten und sozialen Grundrechten aus.
Als Mitglied des Konvents habe ich mich für noch weitergehende soziale Rechte engagiert, insbesondere für die Verankerung des Rechts auf Arbeit und auf ein existenzsicherndes Mindesteinkommen, die mit Blick auf die Sozialcharta meines Erachtens hätten aufgenommen werden müssen. Dafür werde ich mich auch künftig einsetzen. Dennoch: ich teile die Gesamteinschätzung des Europäischen Gewerkschaftsbundes, dass die Charta der Grundrechte trotz der „engen Auslegung“ der sozialen Rechte ein „wichtiger Schritt zur Förderung eines sozialen Europas und eines Europas der Bürger“ ist und „einen Mehrwert gegenüber der aktuellen Lage“ darstellt.
Die Kluft zwischen Europäischer Union und den Bürgerinnen und Bürgern muss und kann überwunden werden. Was wir brauchen, ist ein wirklich breiter Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ich bin überzeugt, die Charta bietet die Chance, jetzt einen konstitutionellen Prozess einzuleiten, der die Menschen endlich direkt und umfassend in die politische Ausgestaltung des sich einigenden Europas einbezieht.
Von Nizza muss deshalb folgendes Signal ausgehen: die Charta wird zur öffentlichen Diskussion gestellt, und die Bürgerinnen und Bürger müssen in einem EU-weiten Referendum darüber entscheiden, dass die Charta durch Aufnahme in die EU-Verträge Rechtsverbindlichkeit erhält.