Redebeitrag zur Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems

Helmuth Markov am 16. Mai 2000 vor dem EP

Der Bericht des Kollegen Savary ist eine ausgezeichnete Arbeit. Deswegen gebührt ihm Dank und Anerkennung. Ich möchte mich im folgenden auf drei Aspekte besonders konzentrieren, wobei es mir leid tut, daß Frau Jeggle und Herr van Dam bei zwei dieser Aspekte genau eine gegenteilige Meinung vertreten.

Erstens: Die Liberalisierung der Eisenbahnnetze der EU-Länder und die Einrichtung eines gemeinsamen Marktes für Eisenbahnverkehrsdienste wird unter dem Blickwinkel der Herstellung freier Zugangs- und Transitrechte für die Infrastrukturen der Mitgliedsländer im grenzüberschreitenden Verkehr – insbesondere im Güterverkehr – angesprochen. Dabei steht die Ausarbeitung von technischen Spezifikationen für die Interoperabilität im Vordergrund. Aus meiner Sicht ist die vorgeschlagene Erweiterung des Begriffs Interoperabilität durch die Einbeziehung von Fragen der beruflichen Qualifikation des Personals, der Sicherung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen am Arbeitsplatz zwingend erforderlich und eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung meiner Fraktion zum Bericht.

Die nationalen Eisenbahnsysteme der Mitgliedsländer verfügen zumeist über umfangreiche Regelungen der genannten sozialen Aspekte, die im Zuge der Liberalisierung auf europäischer Ebene nicht verlorengehen dürfen und einer einheitlichen Festlegung auf höchstmöglichem Niveau bedürfen. An dieser Stelle möchte ich die Forderung bekräftigen, der lediglich beratenden Stimme der Sozialpartner im sektoralen Ausschuß mehr Autorität zu verleihen und analog zu vielen nationalen Regelungen den europäischen Sozialpartnern eine gleichberechtigte Entscheidungsvollmacht für die Beschlußfassung einzuräumen.

Zweitens: Neben der Zustimmung zu dem im Bericht vorgeschlagenen Mindestniveau bei der technischen Harmonisierung, der vorherigen Anfertigung von Kosten-Nutzen-Analysen und der Prioritätenrangfolge bei der Erstellung der TSI, legt meine Fraktion besonderen Wert auf die Einbeziehung der Sozialpartner, der Verbände und Organisationen, der Fahrgäste und Benutzer in die Tätigkeit zur Ausarbeitung und Überprüfung der technischen Spezifikation für die Interoperabilität.

Drittens: Wir unterstützen ebenso den Vorschlag, von Beginn an Vertretern der Beitrittsländer Mittel- und Osteuropas die Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums zu ermöglichen. Ihre von vornherein vorgesehene Einbindung in den Prozeß der Diskussion und Festlegung der TSI stellt eine wichtige Voraussetzung für die frühzeitige Angleichung der technischen Normen und Spezifikationen der künftigen Beitrittsländer an die aktuelle Entwicklung in der EU dar. So können wir im Vorgriff auch dafür sorgen, daß die Infrastruktur sich in diesen Ländern mit entwickeln kann, und damit natürlich auch zur Minimierung der Kosten beitragen, die ja sonst auf die Europäische Union separat hinzukämen.