4. Gibt es Schutzmechanismen für EU-Landwirt*innen?

Die Kommission verweist auf eine bilaterale landwirtschaftliche Schutzklausel. Diese ist jedoch faktisch kaum anwendbar:

  • extrem hohe Auslösungsschwellen („schwerer Schaden“)
  • nicht bindende Richtwerte
  • zeitliche Begrenzung auf maximal 12 Jahre
  • politisch blockierbar durch Mitgliedstaaten

Landwirtschaftliche Verbände bewerten diese Klausel als rein symbolisch und ungeeignet, strukturelle Schäden zu verhindern.