4. Gibt es Schutzmechanismen für EU-Landwirt*innen?
Die Kommission verweist auf eine bilaterale landwirtschaftliche Schutzklausel. Diese ist jedoch faktisch kaum anwendbar:
- extrem hohe Auslösungsschwellen („schwerer Schaden“)
- nicht bindende Richtwerte
- zeitliche Begrenzung auf maximal 12 Jahre
- politisch blockierbar durch Mitgliedstaaten
Landwirtschaftliche Verbände bewerten diese Klausel als rein symbolisch und ungeeignet, strukturelle Schäden zu verhindern.

