Einkommen der Europaabgeordneten
Wie hoch ist das Gehalt der Mitglieder des Europäischen Parlaments und auf welche Zulagen haben sie Anspruch?
Dienstbezüge
Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments erhalten dieselben Dienstbezüge. Sie entsprechen 38,5 % der Grundbezüge der Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof.
Mit Stand 1. Januar 2024 erhalten die Europaabgeordneten 12 Monatsdiäten 10.075,18 EUR vor Steuern (Weihnachts- oder Urlaubsgehalt ist nicht vorgesehen). Nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und einer EU-Steuer beträgt der Nettoverdienst 7.853,89 EUR. Einige Mitgliedstaaten erheben außerdem eine innerstaatliche Steuer auf die Dienstbezüge.
Seit 2009 werden alle Abgeordneten einheitlich vergütet. Wer dem Parlament bereits vor dieser Reform angehörte, konnte das bis dahin geltende nationale System für Dienstbezüge, Übergangsgeld und Versorgungsbezüge für die gesamte Mandatsdauer beibehalten.
Abgeordnete, die ein Kind erwarten, sind ab drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und bis sechs Monate nach der Geburt bei offiziellen Sitzungen entschuldigt. Ihre Abwesenheit wirkt sich nicht auf die monatlichen Dienstbezüge aus, jedoch ggf. auf die Tagegelder.
Vergütungen
Abgeordnete erhalten verschiedene Vergütungen zur Deckung der Kosten, die ihnen durch ihre Arbeit für das Parlament entstehen.
Reisekosten
Das Parlament erstattet den Abgeordneten alle Reisekosten, die durch die Teilnahme an Parlamentssitzungen entstehen. Das gilt – gegen Vorlage der Belege – für Flugtickets bis zur Businessklasse bzw. einem ähnlichen Tarif und für Bahnfahrten bis zur ersten Klasse. Bei Reisen mit dem Pkw bis höchstens 1000 km werden Kosten in Höhe von 0,58 EUR/km erstattet. Dazu kommt noch ein Pauschalbetrag, der von der Entfernung und der Reisedauer abhängt.
Die Mitglieder müssen außerdem Reisen innerhalb und außerhalb ihrer Heimatländer unternehmen, und zwar sowohl im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeiten als auch für andere Zwecke. Daher haben die Abgeordneten für Tätigkeiten außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten, der Kosten für die Unterkunft und der anfallenden Nebenkosten. Dabei gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 4 886 EUR. Für Tätigkeiten innerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats werden nur die Reisekosten erstattet. Der Jahreshöchstbetrag hängt dabei vom Mitgliedstaat ab.
Tagegeld
Eine Pauschalvergütung von 350 EUR deckt die Kosten für die Unterkunft und die damit zusammenhängenden Ausgaben an den Tagen, an denen sich die Abgeordneten aufgrund offizieller Tätigkeiten in Brüssel oder Straßburg aufhalten. Um ihre Anwesenheit zu bestätigen, müssen sie sich in die Anwesenheitsliste eintragen. Während der Plenartagungen wird dieses Tagegeld für Mitglieder, die nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilnehmen, um die Hälfte gekürzt. Für Sitzungen außerhalb der Europäischen Union liegt das Tagegeld bei 175 EUR.
Während der Lockdowns in der Corona-Krise wurden keine Tagegelder gezahlt, wenn die MdEP im Homeoffice in ihrem Heimatland gearbeitet haben.
Allgemeine Kostenvergütung
Diese Vergütung ist zur Deckung der Kosten bestimmt, die in dem Mitgliedstaat anfallen, in dem das Mitglied gewählt wurde. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Büromiete und -verwaltung, Telefonrechnungen und Abonnements sowie Computer- und Telekommunikationsausstattung. Auch deckt sie die Kosten für Repräsentationstätigkeiten und die Veranstaltung von Konferenzen und Ausstellungen. Der Betrag wird halbiert, wenn das Mitglied ohne triftigen Grund innerhalb eines parlamentarischen Jahres bei weniger als der Hälfte der Plenartagungen anwesend ist. Im Jahr 2024 liegt die monatliche Vergütung bei 4 950 EUR. Abwesenheiten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes gelten als gerechtfertigt und wirken sich nicht auf die Zahlung der allgemeinen Kostenvergütung aus.
Weitere Informationen
- Die Abgeordneten: Überblick über die Vergütungen, Fragen, die dem Sprecherdienst des Europäischen Parlaments häufig gestellt werden
- Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005
Quelle: Europäisches Parlament