Nachbarschaftspolitik der EU (ENP)

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde 2004 im Zusammenhang mit der damaligen EU-Erweiterungswelle entwickelt und richtet sich an alle Staaten, die an die EU grenzen. Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine zählen zu der geostrategisch in Konkurrenz und Rivalität zur Russischen Föderation konzipierten östlichen Nachbarschaft. Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien zählen zur südlichen Nachbarschaft.

Im Rahmen der ENP werden diesen Ländern privilegierte Beziehungen angeboten, die auf einem Bekenntnis zu den sogenannten gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvoller Staatsführung und den Grundsätzen der Marktwirtschaft beruhen sollen. Ziel der ENP ist es, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in diesen Ländern zu stärken. Mit ihr soll aber zugleich ein Ring „befreundeter“ Staaten geschaffen werden, die zwar selbst keine Beitrittsperspektive zur EU erhalten, mit denen man aber durch die Übernahme des gesetzlichen Besitzstandes der EU und der eng damit verbundenen politischen und institutionellen Strategien den Integrationsraum der EU im wirtschaftlichen und geostrategischen Sinne ausweiten will.

Dieser auch als Export des Acquis Communitaire bezeichnete Politikansatz stützt sich auf die Instrumente des politischen Dialogs, konkret verabredeter politischer und wirtschaftlicher Reformen sowie einer an Bedingungen gebundene finanziellen Unterstützung. Er erfährt seine vertragsrechtliche Absicherung durch Assoziierungsabkommen (AA) oder Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) sowie sogenannte vertiefte Freihandelsabkommen.

Die östliche wie auch die südliche ENP ist in der jüngsten Vergangenheit wiederholt an den konkreten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen der Zielländer gescheitert und hat dabei die große Kluft zwischen dem formalen Anspruch und den realen Bedingungen ihrer Umsetzung offenbart. Die 2011 vorgenommene Überarbeitung der ENP brachte drei Neuerungen: Man zielt nicht mehr nur auf Regierungen als ausschließlichen Adressaten sondern versucht sich, durch die Einbindung von Akteuren der Zivilgesellschaft, für gesellschaftliche Umbrüche und deren mögliche Akteure offen zu halten, die Reformpläne sollen gezielter auf die Besonderheiten der ENP-Länder ausgerichtet werden und zur Absicherung der EU-Interessen wurde der Mechanismus des Bedingungen und Auflagen Setzens (Konditionalisierung) deutlich verschärft („Mehr für Mehr“).

Die Europaabgeordneten der LINKEN kritisiert den mit der ENP praktizierten Export politischer und wirtschaftlicher Reformen sowie die hiermit verbundene direkte und indirekte Beeinflussung gesellschaftlicher Entwicklungen in den ENP-Ländern als widersprechend gegenüber den Grundprinzipien des Völkerrechts und des Systems der internationalen Beziehungen, wie es sich im Ergebnis des Westfälischen Friedens herausgebildet hat. Wir fordern, dass die Gestaltung der Beziehungen zu den Nachbarstaaten grundsätzlicher im System der internationalen Beziehungen zu verorten ist. Dafür ist die praktische Anbindung der ENP an die Regeln und Normen des Binnenmarktes zu überwinden und sie selbst als eine Politik zu konzipieren, welche auf die Gestaltung zwischenstaatlicher Beziehungen basierend auf dem Interessensausgleich sowie zum beiderseitigen Vorteil zielt. Prinzipiell müssen sich derartige Beziehungen an einer Politik des fairen Handels sowie der Durchsetzung gemeinsamer Ziele wie der Überwindung von Armut, der Entwicklung einer Politik des sozialen Ausgleichs und hoher sozialer Standards sowie einer Stärkung der demokratischen Entwicklung der Gesellschaften ausrichten. In dieser Logik ist differenziert auf die konkreten Entwicklungen und Interessen auch der Partnerländer einzugehen.

Die Europaabgeordneten der LINKEN lehnen die geostrategische Ausrichtung der östlichen Partnerschaft gegen die Russische Föderation (RF) ab und plädieren für die Entwicklung einer realen Partnerschaft zwischen der EU und der RF. In den Partnerländern der ENP sollen letztlich die Bevölkerungen dieser Länder das Recht haben, über grundlegende außenpolitische Fragen wie zum Beispiel die Ausgestaltung der Beziehungen zur EU entscheiden können.

Nicht zuletzt sollte die Europäische Union einen intensiven Beitrag zur friedlichen Beilegung offener bzw. so genannter „eingefrorener“ Konflikte in ihrer Nachbarschaft leisten, den weiteren Export von Rüstungsgütern und Kriegswaffen in betreffende Konfliktregionen einstellen und konkrete Abrüstungsinitiativen und vertrauensbildende Maßnahmen initiieren und unterstützen.

A-Z Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)PDF-Datei