Europäisches Parlament stärkt Rechte von Beschäftigten

Das Europäische Parlament in Straßburg hat die Erleichterung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa beschlossen.  Die heute beschlossene Richtlinie zielt darauf ab, europäische Arbeitnehmer besser vor Diskriminierung zu schützen und gleiche Rechte am gleichen Ort zu sichern, die sich für eine berufliche Tätigkeit in anderen Ländern entscheiden.

Thomas Händel, Berichterstatter für die GUE/NGL: „Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist ein wichtiges Grundrecht für Menschen in der  EU. Bisher haben viele Hindernisse die Freizügigkeit beschränkt. Dazu gehörte unter anderem die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.“

Die Richtlinie soll die freiwillige Mobilität erleichtern und die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz fördern. „Die Arbeitnehmer sollen vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort profitieren. Das gilt für alle Arbeitsbedingungen, und auch für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie für die Gewerkschaftsrechte“, so Händel weiter.

Die Linksfraktion unterstützt die Richtlinie, übt aber auch Kritik, da unter anderem entsandte Arbeitnehmer und die Arbeitnehmer aus Drittstaaten nicht unter diese Richtlinie fallen. Thomas Händel:  „Die EU-Kommission hält nach wie vor an einem Wirrwarr von unterschiedlichen Richtlinien für unterschiedliche Beschäftigtengruppen fest. Das schafft unterschiedliche soziale Rechte und Arbeitsbedingungen und öffnet dem Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor. Wir fordern endlich das durchgängige Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ für alle. Das wäre ein wirklicher Fortschritt in Richtung soziales Europa“

Die EU-Kommission will die Mobilität in Europa vor allem deswegen fördern um Fachkräfte-Mangel zu bekämpfen. Die Freiwilligkeit steht dabei nicht im Vordergrund. Händel: „Das ist weder eine gute Strategie die Krise zu überwinden, noch löst es die Probleme in den Krisenstaaten. Wenn dort die Fachkräfte abwandern, fehlen sie für wirtschaftlichen Neustart in ihren Heimatländern, für den sie dringend gebraucht würden.“

 

Strasbourg, 12. März 2014