Sozialleistungen für EU-Bürgerinnen und Bürger fallspezifisch prüfen
SGB II diskriminiert Arbeitssuchende aus EU-Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission veröffentlichte heute ihren „Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts für die Zwecke der sozialen Sicherheit“, der den Behörden der Mitgliedstaaten helfen soll, Sozialleistungen für Unionsbürgerinnen und -bürger besser zu koordinieren.
Dazu Gabi Zimmer, Vorsitzende der Linksfraktion GUE/NGL im Europaparlament:
„Freizügigkeit, sprich Mobilität der Bürgerinnen und Bürger, ist ein Kernstück der EU. Das deutsche Sozialgesetzbuch diskriminiert mit seiner sogenannten Ausschlussklausel (SGB II, Kap 2, §7) Arbeitssuchende aus EU-Ländern wegen ihrer Nationalität. Das widerspricht europäischem Anti-Diskriminierungsrecht. Wir fordern eine Reform des SGB II, um eine fallspezifische Bedürftigkeitsprüfung der EU-Bürgerinnen und -bürger einzuführen.“
Gabi Zimmer weiter:
„Sozialleistungen werden wegen der Bedürftigkeit von Menschen gezahlt, um Grundbedürfnisse zu befriedigen. Das ist ein zutiefst humanistischer Anspruch!“
Zimmer abschließend:
„CDU und CSU schüren die Angst vor armen Ausländern, obwohl in der EU klare Regeln bestehen, die den Missbrauch von Sozialleistungen verhindern. Dabei sind es die Konservativen und Wirtschaftsliberalen, die eine marktradikale Politik in der EU durchgesetzt haben, die Arme und Reiche immer weiter auseinandertreibt. Sie haben die exzessive Sparpolitik durchgesetzt, die zu mehr Armut und Arbeitslosigkeit führt.“
Straßburg, 13.1.2014
Kontakt:
Büro Gabi Zimmer
Hr. André Seubert
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