Schriftliche Erklärungen

Was ist eine „Schriftliche Erklärung“ des Europäischen Parlaments?

Eine schriftliche Erklärung ist ein Text mit einem Umfang von höchstens 200 Wörtern zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft.

Die meisten Schriftlichen Erklärungen beschäftigen sich mit wichtigen politischen Fragen. Hin und wieder liegen aber auch skurrile Erklärungen aus, zum Beispiel über die „Aufhebung der Geheimhaltung von Dokumenten über Ufos“ oder der Forderung nach der „Einführung des Europäischen Tages des handwerklich hergestellten Speiseeises“!

Die schriftliche Erklärung wird in allen Amtssprachen veröffentlicht, verteilt und in einem Register aufgeführt.

Die europäischen Abgeordneten können auf schriftliche Erklärungen zurückgreifen, um eine Debatte zu einer Angelegenheit aus dem Tätigkeitsbereich der Union herbeizuführen oder erneut aufzugreifen.

Wer kann eine Schriftliche Erklärung einreichen?

Zur Einreichung einer schriftlichen Erklärung schlägt eine Gruppe von (höchstens 5) Abgeordneten ihren Kollegen vor, durch ihre Unterschrift einen Text anzunehmen.

Die schriftlichen Erklärungen werden gedruckt und auf einem Aushang im Eingang der Plenarsäle in Straßburg und Brüssel ausgehängt.

Die Erklärungen werden auch auf der Internet-Seite des Parlaments veröffentlicht.

Und was passiert dann?

Die Abgeordneten haben drei Monate Zeit, um unter ihren Kolleginnen und Kollegen für deren Unterschrift zu werben. Hat nach drei Monaten nicht mindestens die Hälfte aller Europaabgeordneten unterzeichnet, wird die Schriftliche Erklärung hinfällig.

Erhält die schriftliche Erklärung die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments, so wird sie dem Präsidenten übermittelt, der dies im Plenum mitteilt.

Eine derartige Erklärung wird am Ende der Tagung mit Angabe der Namen der Unterzeichner an die angegebenen Institutionen übermittelt. Sie wird ins Protokoll der Sitzung aufgenommen, in der sie bekannt gegeben wird. Mit dieser Veröffentlichung ist das Verfahren abgeschlossen.

HIER finden Sie auf einen Blick sämtliche Schriftlichen Erklärungen, die derzeit zur Unterzeichnung im Europäischen Parlament ausliegen sowie bereits erfolgreich angenommene Schriftliche Erklärungen!

Derzeit liegen folgende Schriftliche Erklärungen aus, die von den Europaabgeordneten der LINKEN mit eingereicht wurden:

  • Schriftliche Erklärung 0081/2010 von Sabine Wils zu Unfällen im Zusammenhang mit schweren Nutzfahrzeugen

     

  • Schriftliche Erklärung 0096/2010 von Cornelia Ernst zur Konvention der Vereinten Nationen über Wanderarbeitnehmer

     

  • Schriftliche Erklärung 0001/2011 von Gabi Zimmer zur freien Wahl des Zahlungsmittels
  • Schriftliche Erklärung 0010/2014 von Martina Michels zum Recht auf Kultur als einem Grundrecht der EU-Bürger

 

Die Schriftliche Erklärung 0058/2010 von Sabine Lösing u.a. zur Abschaffung der Todesstrafe und zum Fall Mumia Abu-Jamal;PDF-Datei


Die Schriftliche Erklärung 0069/2010, von Cornelia Ernst u.a., zum Schutz minderjähriger Kosovo-RomaPDF-Datei


Schriftliche Erklärung 0081/2010 von Sabine Wils zu Unfällen im Zusammenhang mit schweren NutzfahrzeugenPDF-Datei


Schriftliche Erklärung 0001/2011 van Gabi Zimmer zur freien Wahl des ZahlungsmittelsPDF-Datei


Schriftliche Erklärung 0096/2010 von Cornelia Ernst zur Konvention der Vereinten Nationen über WanderarbeitnehmerPDF-Datei


Schriftliche Erklärung 0017/2011 zur EU FischereireformPDF-Datei


Schriftliche Erklärung 0010/2014 von Martina Michels zum Recht auf Kultur als Grundrecht der EU-BürgerPDF-Datei