Wirtschaftsausschuss fordert EU-weiten Rechtsanspruch aufs Girokonto

Neue Rechte für Bankkunden: Breite Mehrheit im Wirtschaftsausschuss fordert EU-weiten Rechtsanspruch aufs Girokonto

Die Finanzpolitiker im EU-Parlament fordern neue Regeln für das Geschäft mit Girokonten, um Kontolosigkeit, intransparente Kontogebühren und komplizierte Kontowechsel zu bekämpfen. Mit einer breiten Mehrheit von 41 Mitgliedern hat der federführende Wirtschafts- und Finanzausschuss gestern abend seine Position zur Zahlungskonten-Richtlinie verabschiedet. Sechs Monate nach Vorlage der Initiative durch Binnenmarkt-Kommissar Barnier ist es Berichterstatter Jürgen Klute gelungen, die MdEPs von wichtigen Verschärfungen an der Richtlinie zu überzeugen.

Jürgen Klute zum Hintergrund der Richtlinie: „In der Folge der Finanzkrise haben sich nicht nur in der Bundesrepublik Verbraucher-Beschwerden über intransparente oder überzogene Kontogebühren gehäuft. Offensichtlich braucht es klare Regeln, um Bankern klar zu machen, dass Bankkunden keine Melkkühe sind, denen nach Gutdünken der Zugang zum Konto verwehrt oder der Wechsel zu besseren Anbietern erschwert werden kann. Parlament und Kommission sind sich deshalb einig, dass die Richtlinie bis Februar verabschiedet werden muss.“

Verbesserungen an der Richtlinie fordern die EU-Abgeordneten vor allem, um den Rechtsanspuch aufs Girokonto durchzusetzen. So sieht der Klute-Bericht vor, dass prinzipiell alle Geschäftsbanken dazu verpflichtet werden müssen, Verbrauchern den Zugang zu grundlegenden Zahlungsdiensten über sogenannte Basiskonten zu garantieren. Die Kommission hatte lediglich gefordert, dass mindestens ein Anbieter pro Mitgliedsland, Basiskonten anbieten solle. Nach Ansicht der Parlamentarier sollen Basiskonten kostenfrei oder zumindest kostengünstig sein. Nicht durchsetzen konnte sich der Berichterstatter mit der Forderung an die Mitgliedsstaaten, die Gebühren für Basiskonten verbindlich zu deckeln.

Unter besonderem Störfeuer der Industrie steht insbesondere der Vorschlag der Kommission, auch grenzüberschreitende Kontowechsel zu vereinfachen. Die Position der Finanzpolitiker des Parlaments sieht vor, dass in einem ersten Schritt der Kontowechsel-Service im SEPA-Raum bis 2017 stehen soll. Mittelfristig strebt das Parlament neben währungsüberschreitendem Kontowechsel die Einführung übertragbarer Kontonummern oder zumindest eines automatisierten Umzugsservices an, bei dem Zahlungen innerhalb eines Jahres nach Aufgabe des alten Kontos automatisch auf ein neues Konto umgeleitet werden.