Rentenüberschuss gegen Altersarmut einsetzen

In der DDR geschiedene Frauen warten seit Wiedervereinigung auf gerechte Lösung

Rentenüberschuss gegen Altersarmut einsetzen
In der DDR geschiedene Frauen warten seit Wiedervereinigung auf gerechte Lösung

SPD und Union verhandeln heute über Rentenpolitik. Bisher haben sich die Unterhändler beider Parteien nicht einigen können, wie sie mit den 30 Milliarden Euro Überschuss in den Rentenkassen umgehen wollen.

Gabi Zimmer, Europaabgeordnete und Vorsitzende der Linksfraktion im Europäischen Parlament: „Mit dem vorhandenen Überschuss kann endlich eine gravierende Ungerechtigkeit beseitigt werden, die seit der Wiedervereinigung besteht. Mit einem geringen Teil des Geldes kann die Bundesregierung Gerechtigkeit für die in der DDR geschiedenen Frauen schaffen, deren Ansprüche mit dem Rentenüberleitungsgesetz unter den Tisch gefallen sind. Eine politische Entscheidung der Bundesregierung ist längst überfällig.“

Nach deutschem Familienrecht bekommen Menschen, die ihre Zeit mit der Betreuung der Kinder oder zu pflegenden Angehörigen verbracht haben, nach der Scheidung einen Teil der Rentenansprüche des Ehepartners – den so genannten Versorgungsausgleich. Nicht alle Frauen die sich in der DDR scheiden ließen bekommen diesen Ausgleich und damit keine gerechte Rentenberechnung für die gemeinsamen Ehejahre. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz wurden ihre Ansprüche ersatzlos gestrichen.

Gabi Zimmer weiter: „Das widerspricht dem Einigungsvertrag von 1990, in dem es heißt, dass noch eine „spezialgesetzliche Regelung“ erfolgen müsse. Diese gibt es bis heute nicht.“

Nationale Klagen blieben bisher erfolglos. Der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen hat deshalb eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und einen Antrag zur Prüfung auf Verletzung des Abkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) eingereicht. Die Bearbeitung dauert mehrere Jahre, beim EGMR bis zu 10 Jahre.

Gabi Zimmer abschließend: „Ein Großteil der Frauen lebt in absoluter Armut. Nach Schätzungen leben noch über 300 Tausend  betroffene Frauen von denen zur Wendezeit 800 Tausend. Wir dürfen nicht erst die Feststellung von CEDAW oder dem EGMR abwarten. Die Bundesregierung muss jetzt gegen diese Altersarmut vorgehen. Der Rechtsstaat darf nicht auf eine ‚biologische Lösung‘ setzen.“

Brüssel, 05. November 2013