Gesundheitsberufe für 50.000 Schulabgänger weiter offen – Patienten besser geschützt
Das Europäische Parlament hat heute der so genannten Berufsqualifikationsrichtlinie zugestimmt. Thomas Händel, Berichterstatter für DIE LINKE. im Europäischen Parlament:
„Diese Richtlinie soll die freiwillige Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen weiterentwickeln und entsprechende Hindernisse beseitigen. Dabei ist uns wichtig, dass der Ausgleich zwischen der Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen und dem Schutz und der Sicherheit der Verbraucher, insbesondere von PatientInnen im Gesundheits- und Pflegebereich, sichergestellt ist“.
Das Parlament hat sich gegen den ursprünglichen Kommissions-Vorschlag ausgesprochen, die Zugangsvoraussetzungen zu verschiedenen Pflegeausbildungen von 10 auf 12 Jahre allgemeine Schulbildung anzuheben. Thomas Händel: „Das ist eine gute Nachricht für die hochqualifizierte deutsche Pflegeausbildung. Damit bleibt der Zugang zu Gesundheitsberufen für über 50.000 Haupt- und Realschüler in Deutschland weiter offen. Bedauerlich hingegen ist die Ablehnung der Vorschläge, die duale Ausbildung europaweit zu verankern.“
Mit dieser Richtlinie wurde ein neuer europäischer Berufsausweis von den Abgeordneten beschlossen. Dieses freiwillige Instrument soll die Mobilität der Beschäftigten durch ein einfaches und zügiges Verfahren erleichtern, so Händel weiter. Um die Sicherheit der PatientInnen und VerbraucherInnen zu gewährleisten seien eine strengere Prüfung von Sprachkenntnissen und kontinuierliche Weiterbildungsverpflichtung vorgesehen.
Die Regelung und Organisation der schulischen und beruflichen Ausbildung bleibt dagegen zunächst ausschließlich Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. Händel warnt vor dem Hintergrund der stärkeren Rolle der EU-Kommission bei der Definition von Ausbildungsinhalten: „Dies darf nicht zur Absenkung der Qualität der Ausbildungsstandards führen. Gute Patientenversorgung und -sicherheit erfordern mehr, nicht weniger Qualifikation und eine deutlich bessere Bezahlung. In diesem Sinne wäre ‚mehr Europa‘ im Interesse der Patienten und Verbraucher durchaus sinnvoll.“
Strasbourg, 09. Oktober 2013