Abkommen EU-Kolumbien-Peru: freie Fahrt für Drogen-Kartelle?

Während selbst die europäischen Regierungschefs heute ernsthaft diskutieren, wie sie der aggressiven Steuervermeidung internationaler Unternehmen Herr werden können, bläst in Kürze strammer Gegenwind aus Südwest. Denn längst ist klar, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU, Peru und Kolumbien Geldwäsche und aggressiver Steuervermeidung Tür und Tor öffnen wird.

Mit Umsätzen über mehrere Milliarden Dollar spielen sowohl Kolumbien als auch Peru seit Jahren in der weltweiten Champions League der Kokain-Produktion – Schwarzgeld, das gewaschen werden muss. Das im Mai ratifizierte Freihandelsabkommen ist hierfür eine mehr als großzügige Einladung, wie die niederländische NGO SOMO nachweist. Das Abkommen wurde nach Klauseln zur Verhinderung von Geldwäsche durchsucht – vergeblich! Stattdessen darf der freie Kapitalfluss nur unter „ungewöhnlichen Umständen“ eingeschränkt werden. In Kombination mit dem in der EU noch immer weitverbreiteten Bankgeheimnis bietet sich hier eine ganz neue Gelegenheit, aus Schwarzgeld weißes zu machen.

Während in der EU daran gearbeitet wird, die Finanzmärkte zumindest teilweise wieder zu regulieren, öffnet das Abkommen eine Hintertür: Nahezu alle denkbaren Finanzmarktprodukte und Bankdienstleistungen sind Teil des Abkommens. Konkret heißt das: Auf EU-Ebene eingeführte Positionslimits, also Mengenbeschränkungen für bestimmte Finanzmarktprodukte, könnten von Peru und Kolumbien verhindert werden, weil sie den freien Zugang zum Markt beschränken. Positionslimits sind eines der Mittel, mit denen die massive Spekulation auf den Nahrungsmittelmärkten eingeschränkt werden soll, und es ist recht wahrscheinlich, dass sie in nächster Zeit in der EU eingeführt werden

Ähnliches droht bei einer Bankentrennung in der EU: Zur Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken laufen derzeit erste Verhandlungen, die eventuell dazu führen, dass Banken mit normalem Einlagengeschäft nur noch sehr eingeschränkt an den Finanzmärkten handeln dürfen – nach dem Verständnis des Freihandelsabkommens wäre das eine Beschränkung des Marktzugangs, sodass die Partnerländer dagegen vorgehen könnten.

Statt also das Abkommen zu nutzen, um Steuerhinterziehung zu erschweren, wird sie sogar noch erleichtert. Dabei wäre es kein Hexenwerk gewesen, mit dem Abkommen einen automatischen Datenaustausch zu vereinbaren, sodass die Vertragsstaaten sich gegenseitig über Geldbewegungen informiert hätten – Geldwäsche und Steuerhinterziehung würde dadurch erheblich erschwert. Ob Peru oder Kolumbien gegen einzelne der angesprochenen Vorschriften vorgehen, bleibt abzuwarten.

Ohne Weiteres übertragbar auf das Handelsabkommen EU-USA ist diese Analyse sicher nicht. So laufen gerade beiderseits des Atlantiks ähnliche Regulierungsvorhaben, allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail – und wird der Finanzmarktbereich im Vertrag nicht genau genug formuliert, droht auch hier eine Aushebelung der Finanzmarktregulierung durch die Hintertür.