Kulturelle Vielfalt nicht verhandeln!
Dass Kultur mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, um geschichtliches und kulturelles Erbe sowie Ausdrucks- und Meinungsfreiheit zu schützen, erscheint in Europa normal. „In Vielfalt geeint“ ist Selbstverständnis und Selbstverpflichtung der Europäischen Union. Kulturförderung hat unterschiedliche Formen: Buchpreisbindung, die Sonderstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Subventionen für Filmproduktionen, Finanzierung von Theatern, Bibliotheken, Museen, reduzierte Mehrwertsteuer für Kulturgüter. Wenn auch z. B. die neue Rundfunkgebühr nicht jedem gefällt – fast alle Steuerzahler sind einverstanden, dass Kultur nicht reine Handelsware, sondern auch öffentliche Aufgabe ist.
International vereinbart ist dieses Prinzip der sogenannten „kulturellen Ausnahme“ in der UNESCO-Konvention zum „Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“. 130 Staaten sowie die EU haben die Konvention ratifiziert. Durch sie ist das „souveräne Recht [der Vertragspartner], ihre Kulturpolitik zu formulieren und umzusetzen sowie Maßnahmen zu beschließen, um die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu schützen und zu fördern“ im Völkerrecht verankert. Ausdrücklich ist vereinbart, dass dieses Übereinkommen nicht anderen Verträgen – etwa Freihandelsabkommen – unterzuordnen ist.
Alles Kulturgut? Mitnichten.
In den USA funktioniert Kulturförderung ganz anders als in Europa, ist mehrheitlich privatwirtschaftlich organisiert. Doch Handels- und Investitionsabkommen, wie aktuell zwischen der EU und den USA in Angriff genommen, könnten die besondere Rolle, die Europa der Kultur zuschreibt, zur Disposition stellen. Zumal die USA die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt nicht ratifiziert hat. Kritiker warnten, US-Produktionsfirmen könnten gegen die in Europa gängige Sonderbehandlung des Kultur- und Kreativsektors klagen. Oder die sowieso oft geringen Mittel für Kultur ebenfalls einfordern. Herauskäme, so die Befürchtung, mehr Kommerzialisierung, weniger Kulturvielfalt. Denn die Vertragspartner müssten sich gegenseitig als „Markt-Inländer“ behandeln. Protest von Film- und Medienschaffenden und Politikern im Europaparlament hat bewirkt, dass die Liberalisierung des Kultursektors nicht Eingang ins Verhandlungsmandat fand. Was aber letztlich dem Europaparlament als Vertragsentwurf zur Zustimmung oder Ablehnung vorgelegt wird, muss sich erst noch zeigen.
Auch im Zuge der turnusgemäßen Überarbeitung der Kino-Mitteilung geht die EU-Kommission den Weg, Kultur immer mehr zu einem „normalen“ Wirtschaftssektor umzudefinieren. Vornehmlich eine Sonderregelung über staatliche Beihilfen für Kultur ist ihr ein Dorn im Auge: Besondere Auflagen bestimmen, dass Subventionen für Filmförderung in den Wirtschaftskreislauf derjenigen Region zurückfließen, von der sie gewährt werden. So soll filmwirtschaftliche Infrastruktur vor Ort gestärkt und regionale Filmkultur erhalten werden. Dies will die EU-Kommission stark einschränken, weil es ihrer Auffassung nach dem Prinzip freien Wettbewerbs widerspricht. Erneut regt sich Protest bei Künstlern und Kulturpolitikern …
Eine Langfassung dieses findet sich hier: „Kulturelle Vielfalt nicht ver-handeln! – Was Kino-Mitteilung, Tariflohn und das TTIP miteinander zu tun haben“.