Lohndumping endlich verhindern

Während heute vor dem EU-Parlament in Strasbourg europäische Gewerkschafter gegen die Entsenderichtlinie demonstrieren wurde drinnen weiter über die Umsetzung der umstrittenen Richtlinie verhandelt. Hierzu Thomas Händel, beschäftigungspolitischer Sprecher der LINKEN im Europäischen Parlament:

„Die Entsende-Richtlinie soll jene Arbeitnehmer sozial absichern, die für ihre Firmen vorübergehend in anderen Mitgliedstaaten arbeiten. Für sie sollen zumindest die Mindestnormen des Gastlandes für Lohn, Arbeitsschutz und Urlaub gelten. Aber die Richtlinie wird immer häufiger umgangen – oft mit krimineller Energie.“

Statt eines Schutzes für Arbeitnehmer wurde die Entsendung in den vergangenen Jahren zu einem Instrument für Lohndumping, so Thomas Händel. Statt gleichem Lohn für gleiche Arbeit wurden Mindestlöhne legitimiert, oft würden nicht einmal diese bezahlt. Briefkasten-Firmen, Scheinselbständigkeit und Leiharbeit seien zu Werkzeugen des Missbrauchs und des Lohnbetrugs geworden. Das schädige nicht nur Beschäftigte sondern viele Klein- und Mittelbetriebe.

Die jetzige Entsende-Richtlinie verhindere das nicht das nicht, so Händel. „So darf das nicht bleiben. Die Linke im Europaparlament fordert ebenso wie die Gewerkschaften die grundsätzliche Neufassung der Entsenderichtlinie. Die EU-Kommission will das nicht. Stattdessen soll nun eine sogenannte Durchsetzungsrichtlinie Abhilfe schaffen. Aber weder der Entwurf der Kommission, noch der vorliegende Bericht der Berichterstatterin reichen dazu aus“, kritisiert Händel.

„Demnach sollen die Mitgliedstaaten noch weniger Kontrollmöglichkeiten haben und die Aufdeckung von Schwarzarbeit soll erschwert werden. Im Zweifel sollen die Arbeitsbedingungen des Herkunftslandes gelten. Damit hätten wieder das was wir bei ‚Bolkestein‘ zusammen mit den Gewerkschaften so hartnäckig bekämpft und verhindert haben.“

Die Linke im EP fordert stattdessen wirksame Kontrollen gegen Lohndumping, Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit. Darauf sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden. Ferner soll das Günstigkeitsprinzips den Beschäftigten die jeweils besseren Arbeitsbedingungen garantieren.

Strasbourg, 12. Juni 2013