Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD wegen BER-Flugrouten: Der Bund ist in der Pflicht
Zu der Entscheidung der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Flugrouten am Berliner Hauptstadtflughafen BER einzuleiten, erklärt Sabine Wils, MdEP DIE LINKE. im Europaparlament, Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und stellv. Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr:
„Ich begrüße die überfällige Entscheidung der Europäischen Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen. Die zuständigen Bundesbehörden DFS und BAF habe in grob fahrlässiger Weise EU-Recht gebrochen und die notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Flugrouten unterlassen. Das ist völlig inakzeptabel.“
Wils weiter: „Bereits das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gegen die sogenannte Wannsee-Flugroute zeigt, in welcher Gutsherrenart DFS und BAF die Flugrouten festgelegt haben. Der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie von Flora und Fauna haben bei der Festlegung der Flugrouten offenbar keine Rolle gespielt. Deswegen muss der Bund jetzt reagieren und die nötige Umweltverträglichkeitsprüfung nachholen.“
„Tausende Bürgerinnen und Bürger in den Anrainergemeinden des BER warten auf die ihnen längst versprochenen Schallschutzmaßnahmen. Diese können erst bei rechtssicheren Flugrouten erfolgen. Der Bund ist jetzt in der Pflicht, umgehend seine Hausaufgaben zu machen und es nicht auf weitere Gerichtsverfahren anzulegen.“