Die Zukunft der europäischen Landwirtschaft – MFR und GAP-Reform
von Lothar Bisky und Marika Tändler
Viele der Genossenschaften und Bäuerinnen und Bauern in Deutschland stehen aktuell vor der Frage: Welche Auswirkungen hat die geplante Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik für uns?
Gegenwärtig versuchen das EU-Parlament, der Rat und die Kommission einen Kompromiss bei der Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 (MFR) zu finden.
Die GAP ist in zwei Säulen eingeteilt: Die Direktzahlungen und den sogenannten Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Insgesamt sind im MFR für die GAP 373 Mrd. Euro bislang vorgesehen. Nachdem das EU-Parlament und der Agrarministerrat im März ihre Positionierungen in Form eines Verhandlungsmandats festgelegt haben steht nun fest:
Im Wesentlichen ändert sich nicht viel!
Von zentraler Bedeutung sind die Direktzahlungen, welche mit 278 Mrd. Euro im aktuellen MFR ausgewiesen sind. Das sind lediglich 2 % weniger als im ursprünglichen Vorschlag. Allerdings wurde eine durchschnittliche Auszahlungshöhe der Direkthilfen je Hektar auf 196 Euro festgelegt. Im Vergleich dazu liegt der EU-Durchschnitt momentan bei 262 Euro je Hektar, in Deutschland liegt die durchschnittliche Zahlung sogar noch darüber.
Immerhin sollen künftig 30 bis 37,5 % der Direktzahlungen an die Einhaltung sogenannter Greening-Maßnahmen gebunden werden, d.h. zum Beispiel die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen. Der Vorschlag der Kommission wurde allerdings auf eine schrittweise Einführung mit 5 % für Betriebe über 15 ha, abgemindert.
Die GAP-Reform bringt also keine wesentlichen Änderungen mit sich, sondern ist bestenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.
Umso verwunderlicher ist die Haltung des Deutschen Bauernverbandes. So erklaerte ein Vertreter des Sächsischen Bauernverbandes auf Anfrage der ‚Dresdner Neuen Nachrichten‘:
„GAP birgt gefährlichen Sprengstoff für die Landwirtschaft in Sachsen“, und würde „mehreren Hundert Betrieben im Osten das Genick brechen“.
Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt absolut nicht der Fall.
Die Direktzahlungen machten im Jahr 2008/2009 eine durchschnittliche Unterstützung von 25.595 Euro je Betrieb aus, was einem Gewinnanteil von 85 % der Betriebe entspricht. Auch viele Genossenschaften könnten ohne diese Direktzahlungen nicht überleben. Die Einführung einer Mindestgrenze bei den Auszahlungen, die sogenannte ‚Kappung der Direkthilfen‘ wurde von Parlament und Ministerrat abgelehnt. Schlussendlich schlägt der Rat lediglich eine „freiwillige“ Kappung vor.
Direktzahlungen dürfen nicht bloß eine Einkommensunterstützung für die Betriebe sein, sondern müssen vor allem an soziale und ökologische Ziele geknüpft werden. Nicht zuletzt aufgrund der Arbeitsplatzsituation in ihrer Region sind viele Bäuerinnen und Bauern in Genossenschaften organisiert. Die Gewährleistung von Mindestlöhnen ist für DIE LINKE. im Europaeischen Parlament ein zentrales Anliegen. Es kann nicht sein, dass Großbetriebe erhebliche Mittel durch Direktzahlungen erhalten, gleichzeitig den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht einmal Mindestlohnniveau garantiert wird!