„EU-Beitritt der Türkei klar befürworten“
„Seit 1999 hat sich Demokratisierungsgrad in der Türkei deutlich erhöht, aber Rückschläge und Mängel beeinträchtigen die Gesamtbilanz der Reformbemühungen. Umso wichtiger ist es, keine ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen zu führen, sondern den EU-Beitritt der Türkei klar zu befürworten. Nur so können die Reformbemühungen auf dem Gebiet der Bürger- und Menschenrechte weiter vorangetrieben werden.“
Cornelia Ernst weiter:
„Nachdem der Türkei 1999 offiziell der Kandidatenstatus verliehen wurde, hat sich der EU-Beitrittsprozess in einen Reformprozess verwandelt, den man historisch nennen kann. Ein Drittel der Verfassungsartikel wurde geändert, und über 200 Gesetzesartikel wurden in zehn Harmonisierungspaketen mit den Beitrittskriterien der EU in Einklang gebracht.
In ihrem Bericht streicht die Europäische Kommission positive Entwicklungen auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit und der Situation von Frauen und Mädchen in der Türkei heraus. Auch wird der Artikel 301 des Strafgesetzbuches, der die „Herabwürdigung des Türkentums“ unter Strafe stellt, nicht mehr systematisch angewendet. Im März dieses Jahres hat das türkische Parlament einen Ausschuss zur Gleichstellungspolitik eingesetzt, dessen Ziel es ist, langfristig die türkische Gesetzeslage mit internationalen Standards in Einklang zu bringen. Natürlich bleibt auf dem Gebiet der Bürger- und Menschenrechte viel zu tun, und da die EU-Mitgliedschaft für die Mehrheit der Bevölkerung in der Türkei das wichtigste demokratische und wirtschaftliche Entwicklungsprojekt ist, können wir hier positive Signale in die richtige Richtung setzen.“