Gesundheitsdienste sind keine Angelegenheit des EU-Binnenmarkts
Das Europäische Parlament wird am 23. April 2009 über den Entwurf der Kommission für eine EU-Richtlinie über „die Anwendung von Patientenrechten bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdiensten“ in erster Lesung beraten und dazu Änderungsanträge beschließen.
„Die Änderungsvorschläge des federführenden Umweltausschusses des Europäischen Parlaments (Berichterstatter John Bowis von der konservativen EVP-ED-Fraktion) unterstützen den Vorschlag der Kommission in allen strategischen Kernpunkten. Die Linksfraktion im EP (GUE/NGL) wird den Bowis-Bericht deshalb ablehnen. Wir wollen nicht, dass Gesundheitsdienste eine Angelegenheit des EU-Binnenmarkts werden. Sie sind vielmehr öffentliche Dienste, die auf EU-Ebene wie bisher im Rahmen der Koordinierung der Sozialschutzsysteme reguliert werden müssen“, sagte Gabi Zimmer MdEP (Sprecherin der EP-Delegation DIE LINKE).
„Wir verfolgen mit großem Interesse, wie die sozialdemokratische und die grüne Fraktion sich in dieser Abstimmung verhalten werden. Beide Fraktionen hatten sich bei der Debatte um die EU-Dienstleistungsrichtlinie im Jahr 2006 dafür ausgesprochen, grenzüberschreitende Aspekte von Gesundheitsdienstleistungen nur im Rahmen der EU-Verordnung über die Koordinierung der Sozialschutzsysteme zu regulieren. Es gelang damals, Gesundheitsdienste von der EU-Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Nun hat die Kommission die Vorschläge des Bolkestein-Entwurfs erweitert und als separate Gesundheitsdienstleistungs-Richtlinie erneut eingebracht, ohne bei Konservativen und Liberalen, aber auch bei Sozialdemokraten und Grünen auf nennenswerten Widerstand zu stoßen“, so Zimmer weiter.
„Was immer das Europäische Parlament jetzt in erster Lesung hierzu beschließt – das neue Parlament nach der Europawahl vom Juni 2009 ist daran nicht gebunden und kann anders entscheiden. Die Wählerinnen und Wähler haben es in der Hand, mit ihrem Votum auch Einfluss auf zukünftige Weichenstellungen bei der Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie zu nehmen“, erläutert Zimmer.
Die Kommission stützt ihren Entwurf auf das EU-Binnenmarktrecht (Artikel 95 EG-Vertrag). Sie will die Übernahme von Behandlungskosten im EU-Ausland nach dem Kostenerstattungsprinzip lösen. Entsprechende Behandlungskosten sind von Patienten vorab aus eigener Tasche zu zahlen. Von der heimischen Krankenkasse sollen sie dann bis zur Höhe der Kosten einer vergleichbaren Behandlung später erstattet werden. Der Bowis-Bericht unterstützt diese Vorgaben.
„Diese Vorschläge zur Kostenerstattung nach dem Herkunftslandsprinzip lassen sich nicht einmal mit dem EU-Binnenmarkt begründen – Stichwort „Binnenmarkt für alle“. Für eine normale Verkäuferin, einen Stahlarbeiter oder eine Mini-Jobberin sind solche Regelungen hochgradig abschreckend. Diese können sich in der Regel hohe Vorauszahlungen und zusätzliche nicht erstattungsfähige Kosten für Reise, Unterbringung etc. kaum leisten. Auch wegen sprachlicher Barrieren und Unsicherheit über die rechtliche Lage dürften vielen die Risiken einer gezielten Suche nach Angeboten von Gesundheitsdiensten im EU-Ausland zu hoch erscheinen. Und eine Rumänin oder ein Bulgare wird auch kaum auf diesem Weg in Deutschland oder Frankreich eine Behandlung finden. Ihre jeweilige Krankenkasse würde ihnen ja nicht einmal einen Bruchteil der dort anfallenden Kosten erstatten. Im wirklichen Leben bedeutet dies Diskriminierung für viele – der Gleichheits- und Gleichbehandlungsgrundsatz eines solidarischen Gesundheitswesens würde grob verletzt. Die Kommission und der Bowis-Bericht wollen offenbar eine EU-weite Patientenmobilität für den betuchten Euro-Jetset, der so daheim Wartelisten entfliehen und Angebote der besten Spezialisten EU-weit suchen und möglichst kostengünstig einkaufen kann. Das verschärft den bestehenden Trend zur Zwei-Klassen-Medizin“, kommentiert Gabi Zimmer.
Der Kommissions-Entwurf schlägt eine europaweite gegenseitige Anerkennung von Rezepten vor. Damit könnten auch Medikamente im eigenen Land erworben werden, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind, zuhause aber nicht. Die Richtlinie würde der Europäischen Kommission zusätzliche Kompetenzen im Bereich der Gesundheitspolitik verschaffen (Telemedizin, EU-Referenznetzwerke und -zentren zu seltenen Krankheiten, Definition von Krankenhausleistungen usw.). Der Bowis-Bericht will hier einiges präziser fassen, unterstützt aber diese generelle Linie. Er folgt dem Kommissionsentwurf bei der Definition von Krankenhausleistungen und behauptet im gleichen Atemzug, dass die jeweiligen Definitionen der Mitgliedstaaten weiterhin gültig sind.
„Dies schafft keine Rechtsklarheit und –sicherheit. Es droht dann eine Prozesslawine vor dem Europäischen Gerichtshof. Wie sie ihr Gesundheitswesen organisieren und was somit als Krankenhausleistung gilt, obliegt laut EG-Vertrag allein der Verantwortung und Entscheidung der Mitgliedstaaten. Die EU-Ebene hat hier keinerlei Kompetenzen. Wir kritisieren auch, dass der Kommissionsentwurf und der Bowis-Bericht von den Mitgliestaaten im Grunde eine Umkehr der Beweislast verlangen, wenn sie ein System der Vorabgenehmigung für Krankenhausleistungen im EU-Ausland beibehalten wollen. Dies hat nicht einmal der EuGH verlangt. Hier stehen beide weiterhin für Bolkestein durch die Hintertür’. Das trifft auf den entschiedenen Widerstand der LINKEN“, moniert Gabi Zimmer.