Anlässlich der 2. Lesung zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates …

…zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden, zur Aufnahme biometrischer Identifikatoren einschließlich Bestimmungen über die Organisation der Entgegennahme und Bearbeitung von Visumanträgen (Bericht Ludford A6-0143/09)

erklärt die Europaabgeordnete der Partei DIE LINKE, Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann:

„Dieser Rechtsakt ist notwendig, um das Visa-Informationssystem (VIS) in Betrieb nehmen zu können. Inhaltlich bin ich allerdings mit einigen Bestimmungen der Verordnung nicht einverstanden.
Zwar kann das Outsourcing von Dienstleistungen bei der Annahme von Visaanträgen in eng begrenzten Fällen durchaus nützlich sein, aber dies darf keinesfalls zu Lasten der Antragsteller und der Datensicherheit gehen. Genau das geschieht jedoch durch die vorliegenden Regelungen.
Sowohl der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments als auch der Europäische Datenschutzbeauftragte haben auf die Gefahren hingewiesen, die das Outsourcing mit sich bringt, wenn die externe Dienstleistung nicht auf diplomatisch geschütztem Gebiet stattfindet. Leider wurden diese Bedenken vom Rat letztlich ignoriert.
Hinzu kommt: die Dienstleistungsgebühr bis zu einer Höhe von 30 Euro beim Outsourcing, die zusätzlich zu der Visumsgebühr von 60 Euro künftig verlangt werden kann, wird dazu führen, dass es sich viele Drittstaatsangehörige aus finanziellen Gründen nicht mehr leisten können, in die Europäische Union zu reisen. Dies entspricht nicht meiner Vorstellung von einem offenen und gastfreundlichen Europa.“

Straßburg, den 25. März 2009