Regierungen haben grundrechtspolitisch einmal mehr versagt
Zur Abweisung der Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erklärt die Europaabgeordnete der Partei DIE LINKE, Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann
Die von der irischen Regierung erhobene Klage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist heute vom Europäischen Gerichtshof zurückgewiesen worden. Dabei stellten die luxemburger Richter ausdrücklich und fast schon verwundert klar, dass sich die Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezogen hat und „nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre“.
Damit war eine Grundrechtsprüfung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Gerichtshof von vornherein ausgeschlossen. Jede einzelne europäische Regierung hätte diese im Verlaufe des Verfahrens einfordern können. Keine einzige hat es getan. Der Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger ist aus Sicht der Regierungen offensichtlich Privatsache. Nun sind die Bürgerinnen und Bürger gefordert, selbst auf gerichtlichem Wege diesen Schutz einzufordern. Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben – einmal mehr – grundrechtspolitisch versagt.
Brüssel, den 10. Februar 2009