„Europaparlament öffnet die Augen für Verletzungen von Menschenrechten innerhalb der EU“
„Das Europaparlament hat in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit eine sehr kritische Einschätzung zum Stand der Gewährung und Umsetzung von Grundrechten innerhalb der Europäischen Union angenommen. Der Bericht zeigt: Diskriminierungen und Verstöße gegen individuelle Grundrechte sind eine gesellschaftliche Realität in der EU, der wir uns politisch entgegenstellen müssen! Dem Schutz von Menschenrechten müssen die Institutionen und die Mitgliedsstaaten sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch außerhalb ihrer Grenzen mit gleicher Intensität nachkommen. Jedem auf dem Boden der Europäischen Union lebenden Menschen sind die individuellen sozialen, politischen und kulturellen Rechte zu gewähren. Diese müssen unabhängig vom Pass einklagbar sein! Ich fordere deshalb die Erweiterung, Vervollkommnung und die rechtlich verbindliche Verankerung der Charta der Grundrechte im Primärrecht der Europäischen Union!“
Der Bericht fordert die Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte, eine regelmäßige Überprüfung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten, sowie eine enge Zusammenarbeit der Europäischen Institutionen mit dem Europarat, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte. „Weil Grundrechte unteilbar sein müssen und uneingeschränkter Gültigkeit bedürfen, ist eine umfassende europaweite und internationale Zusammenarbeit bei der Fortentwicklung, Implementierung und Überprüfung von Grundrechten sehr wichtig“, betont Zimmer.
„Die Charta soll einen Mindeststandard der individuell einklagbaren Rechte in der EU definieren, der jederzeit einen besseren Schutz durch nationales Recht ermöglicht. Bessere nationale Rechtsstandards sollen als Inspiration für die Verbesserung der Charta selbst dienen“
, so Zimmer weiter. „Um allen Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft oder Weltanschauung ihre vollen Rechte überall in der EU gesetzlich zu versichern, müssen alle Mitgliedstaaten, auch Großbritannien und Polen, ein klares Bekenntnis abliefern.“
Der Bericht verweist auf Lücken im bestehenden Antidiskriminierungsrecht, etwa bei der Richtlinie 2000/43/EG zum Schutz vor Diskriminierung. Sie sieht Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für die Bereiche öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeit, Zivil- und Familienstand und Reproduktionsrechte, Bildung und Religion vor. „Lücken im Antidiskriminierungsrecht müssen schnellstmöglich geschlossen werden. Sie tragen zu einer unverantwortlichen Festschreibung diskriminierender Praktiken bei“, warnt Zimmer. „Gerade im Hinblick auf die europäische Migrations- und Asylpolitik sehe ich dringenden Handlungsbedarf. Menschen in Not müssen in der EU das individuelle Recht auf Asyl bekommen.“