Faschistische Menschheitsverbrechen werden nicht hinreichend verurteilt
Zu der heute vom Europäischen Parlament verabschiedeten Entschließung „Zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus“ erklärt die Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann (DIE LINKE):
Die Entschließung des Parlaments ist insgesamt unausgewogen. So nimmt sie insbesondere keinen hinreichenden Bezug auf die durch die Anzettelung des Zweiten Weltkrieges vom deutschen Faschismus verursachten millionenfachen Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen. Der Zweite Weltkrieg war ein vom nationalsozialistischen Deutschland ausgelöster Raub- und Vernichtungskrieg, der 55 bis 60 Millionen Menschenleben kostete. Hinzu kommt, dass gerade die in der Sowjetunion selbst begangenen stalinistischen Verbrechen nicht adäquat benannt worden sind.
Zugleich bedauere ich, dass meine Fraktion GUE/NGL weder einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt noch Änderungsanträge zu dem von mehreren Fraktionen eingereichten Entschließungsantrag eingereicht hat. Die überwiegende Mehrheit meiner Fraktion hat sich überhaupt nicht an der gesamten Abstimmung im Plenum beteiligt Gerade wir als Linke sind gefordert, die stalinistischen Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen, die im Namen des Kommunismus begangen wurden, schonungslos zu benennen und aufzuarbeiten. Dazu gehört auch, auf den Beitrag des Kommunismus am Antikommunismus hinzuweisen.
Brüssel, den 2. April 2009