„Menschenrechte müssen auch für Flüchtlinge gelten“

10. Dezember 2008: Int. Tag der Menschenrechte
Die Europaabgeordnete Feleknas Uca (GUE/NGL, DIE LINKE.) kritisiert am Tag der Menschenrechte die Flüchtlingspolitik Griechenlands und der EU

„Alle Länder, vor allem die großen und wohlhabenden „Kernstaaten“ der EU müssen Flüchtlinge aufnehmen, und Solidarität mit Menschen in Not, aber auch gegenüber ihren Partnerländern, zeigen. Bürgerliche, politische und soziale Rechte dürfen nicht von der Staatsangehörigkeit abhängig sein. Menschenrechte müssen auch für Flüchtlinge gelten“, so Uca. Die Europaabgeordnete fordert darum den zuständigen EU-Kommissar Jacques Barrot auf, die so genannte Dublin II-Verordnung zurückzunehmen.

Am diesjährigen Tag der Menschenrechte sei die Bilanz der weltweiten Menschenrechtsverletzungen nach wie vor erschreckend: Seit einiger Zeit berichteten Menschenrechtsorganisationen aus Griechenland von systematischen Menschenrechtsverletzungen. Irakische und afghanische Flüchtlinge, darunter auch allein reisende Kinder, denen die Einreise gelingt, würden von Sicherheitskräften misshandelt. „Die Schutzsuchenden werden willkürlich und über lange Zeiträume in Sammellagern inhaftiert, von wo ihnen in aller Regel – entgegen dem Prinzip des ‚Non-Refoulment‘ – eine Rückführung in die Türkei droht“, erklärt Uca. Eine Anerkennungsquote von 0 % für Flüchtlinge aus dem Irak, ohne Zweifel eines der unsichersten Länder der Welt, dokumentiert, dass von einem fairen Asylverfahren in Griechenland keine Rede sein kann. Die Europaabgeordnete fordert die griechische Regierung deshalb auf „alle Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen gegenüber Asylsuchenden restlos aufzuklären, Sicherheitskräfte, die Gewalt an Flüchtlingen anwenden, zu bestrafen und eine menschenwürdige Aufnahme von Menschen in Not zu garantieren.“

Die Verantwortung für diese Zustände liege in gleichem Maße bei der Europäischen Union: „Seit Jahren wird in Europa die schrittweise Abschaffung des Rechts auf Asyl vorangetrieben. Dabei stellen die in diesem Jahr verabschiedete Abschieberichtlinie, nach der Flüchtlinge bis zu 18 Monate inhaftiert werden können, sowie Abwehr von Flüchtlingen durch die paramilitärische Grenzschutzagentur FRONTEX neue Höhepunkte einer skandalösen Entwicklung dar“, erklärt Feleknas Uca. „Schlimme Folgen“, so Uca weiter, zeitige auch die 2003 verabschiedete Dublin II-Verordnung, nach der Flüchtlinge in Europa nur einen Antrag auf Asyl stellen können, in der Regel in dem Mitgliedsstaat, den sie zuerst betreten haben. Dies führe dazu, dass einige wenige, meist kleine und schwächere Staaten an den Außengrenzen der EU, die ganze Last der Aufnahme (bzw. Abwehr) von Flüchtlingen tragen müssen.