Klares Zeichen für Rechtsverbindlichkeit des Verhaltenskodex zu Waffenexporten der EU-Mitgliedsstaaten

In der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlamentes zum Code of Conduct über Waffenexporte wurde ein klares Zeichen gesetzt, dass der Code of Conduct rechtsverbindlich sein muss. Das ist ein großer Erfolg. Der mündliche Änderungsantrag von Tobias Pflüger für die Fraktion GUE/NGL, dass es beim Code of Conduct auch um eine effektive Kontrolle von Waffenexporten gehen muss, wurde von allen Fraktionen unterstützt.

Ein Skandal höchster Güte ist allerdings, dass 37 Abgeordnete, darunter einzelne britische und deutsche Konservative, gegen diese so geänderte Resolution gestimmt haben. Das heißt wohl, dass diese Abgeordneten keine Kontrolle von Waffenexporten wollen.

Die französische Ratspräsidentschaft verhandelt gerade mit dem Ziel, dass nach zehnjähriger Debatte der Code of Conduct endlich rechtsverbindlich werden soll. Offensichtlich hängt es noch an zwei Ländern, Deutschland und Großbritannien, die noch einige Schritte gehen müssen.

Es bleibt zu hoffen, dass zum Ende der französischen Ratspräsidentschaft am 31.12. 2008 der Code of Conduct für Waffenexporte endlich wasserdicht und rechtsverbindlich sein wird, so dass eine effektive Kontrolle von Waffenexporten möglich wird.