Europaparlament für bessere Straßenverkehrssicherheit, sozialere Arbeitsbedingungen und Vermeidung von Scheinselbständigkeit

Europaparlament fordert gleiche Arbeitszeitregelung für selbständige und angestellte Berufskraftfahrer ein

„Europa kann mit einem kleinen Gesetzgebungsschritt einfach und wirksam zu mehr Straßenverkehrssicherheit, sozialeren Arbeitsbedingungen und Vermeidung von Scheinselbständigkeit beitragen“, sagt Helmuth Markov, Mitglied des Transportausschusses.

Mit einem Initiativbericht über die Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr fordert das Europäische Parlament, selbständige Arbeitnehmer vollständig in die Richtlinie über die Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern (2002/15/EG) aufzunehmen. Die Richtlinie trat am 23. März 2007 in Kraft, Selbständige sind jedoch für zwei Jahre davon ausgenommen. Damit die Regeln ab März 2009 uneingeschränkt für alle Berufskraftfahrer anwendbar werden, müssen zügig die notwendigen Verwaltungsschritte eingeleitet werden.

Der Bericht kritisiert, dass bereits jetzt Verzögerungen bei der Umsetzung in einigen EU-Mitgliedstaaten deutlich geworden seien.

„Hier sind Arbeitnehmerrechte von EU-Bürgern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in der EU betroffen, da darf nicht nachlässig gehandelt werden“, so Markov weiter.

Er hob ebenfalls positiv hervor, dass der Bericht die Notwendigkeit ausreichenden Zugangs zu geeigneten Rastplätzen für Straßentransporte betonte. Besonders Ferntransportfahrer beklagen immer wieder Mängel in Qualität, Anzahl und Sicherheit der Parkplätze entlang der Strecken des europäischen Autobahnnetzes.

Der Bericht des Abgeordneten Cercas wurde am Donnerstag (09.10.2008) mit überwältigender Mehrheit angenommen.