Transparentes Lobbying

Artikel in der Tageszeitung Neues Deutschland vom 16. Mai 2008

Auf der Homepage des Europäischen Parlaments (www.europarl.europa.eu) findet sich unter „Das Parlament – Im Einzelnen“ ein Link auf das Register aller bei ihm akkreditierten Lobbyisten sowie der von ihnen vertretenen Interessen. Das Register existiert seit 1996 und ist öffentlich zugänglich. Verbunden mit der Verpflichtung zur Einhaltung eines Verhaltenskodex berechtigt erst diese Akkreditierung zu einem Zugangsausweis zum Parlament. Damit hat das Europaparlament eine Vorreiterrolle sowohl unter den Parlamenten in Europa als auch den europäischen Institutionen. Die EU-Kommission hat mit ihrer jüngsten Transparenzinitiative nun endlich auch einen solchen Weg beschritten. Aber der Rat der EU, die Vertretung der nationalen Regierungen, denkt noch nicht einmal darüber nach. Dennoch ging das Parlament einen Schritt weiter.

Bekanntlich bewegt sich das Lobbying – der Begriff geht auf den Vorraum zum Plenarsaal, die Lobby, zurück – im Spannungsfeld zwischen obskurer Einflussnahme auf Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung und dem legitimen Anliegen, dass verschiedenste Gruppen der Gesellschaft ihre ureigenen Interessen engagiert vertreten und sie dort an den Mann oder die Frau bringen, wo Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden. Letzteres gehört zu einer lebendigen Demokratie. Derzeit sind in Brüssel ca. 20.000, im Parlament etwa 5000 Lobbyisten aktiv. Zu ihnen gehören die mächtigen Industrie- und Berufsverbände wie die der Autoindustrie oder der Landwirtschaft, die Organisationen der Gewerkschaften sowie der Arbeitgeber, Denkfabriken wie die Bertelsmann-Stiftung bis hin zu zivilgesellschaftlichen Verbänden, die Interessen in den Bereichen Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz vertreten.

Klar ist: Faire Interessenvertretung setzt Transparenz voraus. Dies ist für die Glaubwürdigkeit des Parlaments wie insgesamt der EU eine zentrale Frage. Dreh- und Angelpunkt aller Debatten war daher: Was genau ist Lobbying? Für welche Personen sollen die Regelungen gelten? Das Europaparlament hat sich für einen breiten Ansatz entschieden, wie ihn die Kommission vorgeschlagen hat: Lobbying umfasst danach „alle Tätigkeiten, mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll“. Grundsätzlich sind deshalb alle Interessenvertreter außerhalb der EU-Institutionen, die regelmäßig die Institutionen beeinflussen, als Lobbyisten zu betrachten. Zugleich sprach sich das Parlament dafür aus, die besonderen Aufgaben der Regionen und Kommunen sowie der politischen Parteien anzuerkennen und sie insoweit von den Regelungen auszunehmen.

Das Europäische Parlament will, dass endlich ein gemeinsames, verbindliches Register aller drei Unionsorgane eingerichtet wird. Das jedoch wird noch ein weiter Weg sein. Deshalb einigte sich das Parlament auf etliche Neuerungen der eigenen „Hausregeln“. So setzt die Aufnahme in das Register fortan zusätzlich die Offenlegung der Finanzierung der Interessenvertreter voraus – wer gegen diese Regeln verstößt, der wird aus dem Register gestrichen. Und dies geschieht öffentlich. Manchen reichte das noch nicht. Doch um hier weiter zu kommen, muss zunächst die destruktive Haltung des Rates überwunden werden.

Auf der Homepage des Europäischen Parlaments (www.europarl.europa.eu) findet sich unter „Das Parlament – Im Einzelnen“ ein Link auf das Register aller bei ihm akkreditierten Lobbyisten sowie der von ihnen vertretenen Interessen. Das Register existiert seit 1996 und ist öffentlich zugänglich. Verbunden mit der Verpflichtung zur Einhaltung eines Verhaltenskodex berechtigt erst diese Akkreditierung zu einem Zugangsausweis zum Parlament. Damit hat das Europaparlament eine Vorreiterrolle sowohl unter den Parlamenten in Europa als auch den europäischen Institutionen. Die EU-Kommission hat mit ihrer jüngsten Transparenzinitiative nun endlich auch einen solchen Weg beschritten. Aber der Rat der EU, die Vertretung der nationalen Regierungen, denkt noch nicht einmal darüber nach. Dennoch ging das Parlament einen Schritt weiter.

Bekanntlich bewegt sich das Lobbying – der Begriff geht auf den Vorraum zum Plenarsaal, die Lobby, zurück – im Spannungsfeld zwischen obskurer Einflussnahme auf Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung und dem legitimen Anliegen, dass verschiedenste Gruppen der Gesellschaft ihre ureigenen Interessen engagiert vertreten und sie dort an den Mann oder die Frau bringen, wo Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden. Letzteres gehört zu einer lebendigen Demokratie. Derzeit sind in Brüssel ca. 20.000, im Parlament etwa 5000 Lobbyisten aktiv. Zu ihnen gehören die mächtigen Industrie- und Berufsverbände wie die der Autoindustrie oder der Landwirtschaft, die Organisationen der Gewerkschaften sowie der Arbeitgeber, Denkfabriken wie die Bertelsmann-Stiftung bis hin zu zivilgesellschaftlichen Verbänden, die Interessen in den Bereichen Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz vertreten.

Klar ist: Faire Interessenvertretung setzt Transparenz voraus. Dies ist für die Glaubwürdigkeit des Parlaments wie insgesamt der EU eine zentrale Frage. Dreh- und Angelpunkt aller Debatten war daher: Was genau ist Lobbying? Für welche Personen sollen die Regelungen gelten? Das Europaparlament hat sich für einen breiten Ansatz entschieden, wie ihn die Kommission vorgeschlagen hat: Lobbying umfasst danach „alle Tätigkeiten, mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll“. Grundsätzlich sind deshalb alle Interessenvertreter außerhalb der EU-Institutionen, die regelmäßig die Institutionen beeinflussen, als Lobbyisten zu betrachten. Zugleich sprach sich das Parlament dafür aus, die besonderen Aufgaben der Regionen und Kommunen sowie der politischen Parteien anzuerkennen und sie insoweit von den Regelungen auszunehmen.

Das Europäische Parlament will, dass endlich ein gemeinsames, verbindliches Register aller drei Unionsorgane eingerichtet wird. Das jedoch wird noch ein weiter Weg sein. Deshalb einigte sich das Parlament auf etliche Neuerungen der eigenen „Hausregeln“. So setzt die Aufnahme in das Register fortan zusätzlich die Offenlegung der Finanzierung der Interessenvertreter voraus – wer gegen diese Regeln verstößt, der wird aus dem Register gestrichen. Und dies geschieht öffentlich. Manchen reichte das noch nicht. Doch um hier weiter zu kommen, muss zunächst die destruktive Haltung des Rates überwunden werden.