Ostseepipeline-Projekt nach objektiven Kriterien bewerten
Ich halte überhaupt nichts davon, aus bestimmten politischen Interessen heraus von vornherein zu sagen: „Die Ostseepipeline darf nicht gebaut werden und eine Landvariante ist zu bevorzugen.“ Mit dem ‚Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen‘ (Espoo-Konvention) ist auf internationaler Ebene ganz klar geregelt, welche Befugnisse und Verantwortung diejenigen Staaten haben, durch die ein solches Projekt verlaufen soll. Dies umfasst die genaue Prüfung, ob Umweltstandards eingehalten werden, welche Trassenverläufe besonders günstig sind oder ob es vielleicht doch bessere Alternativen gibt. Sie sind es dann, die die Baugenehmigung erteilen oder eben auch nicht. Ich traue den am Ostseepipeline-Projekt beteiligten Staaten – Russland, Schweden, Finnland, Dänemark und Deutschland – zu, die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Risiken und Vorteile ganz genau gegen einander abwägen zu können.