Gemeinsame Konsularische Instruktion: Biometrische Identifikatoren und Visumanträge

Rede auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments in Straßburg am 09. Juli 2008

Herr Präsident,

ich bin dafür, einheitliche Bedingungen für die Vergabe von Visa einzuführen, et-wa um so genanntes Visa-shopping zu verhindern. Aber: ich bin grundsätzlich gegen die Aufnahme von biometrischen Daten in Visa, erst recht von kleinen Kin-dern. Dies scheint mir völlig unangemessen. Hinzu kommt: Man kann doch nicht Fingerabdrücke von 6-Jährigen abnehmen wollen, ohne beispielsweise überhaupt eine groß angelegte unabhängige Studie zur Verwendung von Fingerabdrücken bei Kindern in diesem Alter vorweisen zu können und ohne Kenntnisse darüber, wie lange solche Fingerabdrücke überhaupt verlässlich sind. Ich finde, auf solch einer Grundlage kann und darf man keine Gesetze erlassen.
Darüber hinaus sehe ich Probleme bei der Umsetzung der vorgesehenen neuen Regelungen. Jeder Antragsteller soll nun persönlich im Konsulat erscheinen, um seine Fingerabdrücke abnehmen zu lassen, auch jedes Kind. Gerade für Men-schen aus entlegenen Gebieten in großen Staaten kann dies einen unzumutbaren Aufwand bedeuten. Er dürfte dazu führen, dass finanziell schwächere Personen, insbesondere Familien, kaum noch in der Lage sein werden, ein Visum zu bean-tragen, um in die Europäische Union zu reisen. Ist das wirklich das Bild, das die Europäische Union nach außen vermitteln möchte?
Rat und Kommission versuchen dem zu begegnen, in dem sie auf die private Hand setzen. Externe Dienstleister sollen berechtigt sein, Visumsanträge samt biometrischen Daten in Empfang zu nehmen und an die entsprechenden Konsula-te weiterzuleiten. Die dadurch entstehenden Kosten sollen dann auch noch den Antragstellern aufgebürdet werden. Doch damit nicht genug; so kann m. E. die Sicherheit und Vertraulichkeit all der äußerst sensiblen Daten nicht gewährleistet werden. Es ist daher von essentieller Bedeutung, dass Outsourcing – welches ü-berhaupt nur unter engen Bedingungen möglich sein sollte – nur auf diplomatisch geschütztem Gebiet erfolgen darf.

(Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Ra-tes zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die dip-lomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Be-rufskonsularbeamten geleitet werden, zur Aufnahme biometrischer Identifi-katoren einschließlich Bestimmungen über die Organisation der Entgegen-nahme und Bearbeitung von Visumanträgen; Bericht Ludford; A6-0459/2007)

Rede auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments in Straßburg am 09. Juli 2008

Herr Präsident,

ich bin dafür, einheitliche Bedingungen für die Vergabe von Visa einzuführen, et-wa um so genanntes Visa-shopping zu verhindern. Aber: ich bin grundsätzlich gegen die Aufnahme von biometrischen Daten in Visa, erst recht von kleinen Kin-dern. Dies scheint mir völlig unangemessen. Hinzu kommt: Man kann doch nicht Fingerabdrücke von 6-Jährigen abnehmen wollen, ohne beispielsweise überhaupt eine groß angelegte unabhängige Studie zur Verwendung von Fingerabdrücken bei Kindern in diesem Alter vorweisen zu können und ohne Kenntnisse darüber, wie lange solche Fingerabdrücke überhaupt verlässlich sind. Ich finde, auf solch einer Grundlage kann und darf man keine Gesetze erlassen.
Darüber hinaus sehe ich Probleme bei der Umsetzung der vorgesehenen neuen Regelungen. Jeder Antragsteller soll nun persönlich im Konsulat erscheinen, um seine Fingerabdrücke abnehmen zu lassen, auch jedes Kind. Gerade für Men-schen aus entlegenen Gebieten in großen Staaten kann dies einen unzumutbaren Aufwand bedeuten. Er dürfte dazu führen, dass finanziell schwächere Personen, insbesondere Familien, kaum noch in der Lage sein werden, ein Visum zu bean-tragen, um in die Europäische Union zu reisen. Ist das wirklich das Bild, das die Europäische Union nach außen vermitteln möchte?
Rat und Kommission versuchen dem zu begegnen, in dem sie auf die private Hand setzen. Externe Dienstleister sollen berechtigt sein, Visumsanträge samt biometrischen Daten in Empfang zu nehmen und an die entsprechenden Konsula-te weiterzuleiten. Die dadurch entstehenden Kosten sollen dann auch noch den Antragstellern aufgebürdet werden. Doch damit nicht genug; so kann m. E. die Sicherheit und Vertraulichkeit all der äußerst sensiblen Daten nicht gewährleistet werden. Es ist daher von essentieller Bedeutung, dass Outsourcing – welches ü-berhaupt nur unter engen Bedingungen möglich sein sollte – nur auf diplomatisch geschütztem Gebiet erfolgen darf.