Erneute Lektion aus Karlsruhe – wichtiger Sieg für die Bürgerrechte

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung äußert sich Dr. Sylvia Yvonne Kaufmann.

Zur heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Anträge auf einstweilige Anordnung zu den Verfassungsbeschwerden gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung (1 BvR 256/08) erklärt die Europaabgeordnete der Partei DIE LINKE, Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann:

„Das Bundesverfassungsgericht hat einstweilig – bis zu seiner Hauptsacheentscheidung über die Verfassungsbeschwerden gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung – die Verwendung dieser Daten stark eingeschränkt. Auch ich habe zu diesem Mittel der Selbstverteidigung gegriffen und Verfassungsbeschwerde eingelegt, denn erneut hat die Regierungskoalition des Bundestages bei der Umsetzung einer europäischen Richtlinie ihre Verfassungspflichten missachtet. Die Unions- und SPD-Fraktion haben sich zum wiederholten Mal als bloßes Vollzugsorgan des Bundesinnenministers selbst entwertet. Opfer sind die Bürgerinnen und Bürger. Der Schutz ihrer Grundrechte – eine der vornehmsten Aufgaben eines jeden Parlaments – ist für die große Koalition im Bundestag zu einer vernachlässigbaren Größe geworden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eingegriffen, um diese Gefahr zu bannen. Der kulturelle Schaden, der von Politikern verursacht wird, die die Grundrechte lediglich als ‚lästiges Hindernis’ bei der Verwirklichung ihrer politischen Ambitionen ansehen, wird jedoch für die Gesellschaft in Deutschland noch lange nachwirken.“