Europa GmbH

Im Jahr 2006 forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, einen Gesetzentwurf für die Einführung einer „europäischen Privatgesellschaft“ (EPG) vorzulegen.

Im Jahr 2006 forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, einen Gesetzentwurf für die Einführung einer „europäischen Privatgesellschaft“ (EPG) vorzulegen. Diese reagierte jedoch lange Zeit nicht. Jetzt drohte das Parlament mit einer – bislang beispiellosen – Untätigkeitsklage. Binnenmarktkommissar McCreevy kündigte darauf an, den Gesetzentwurf bis Mitte 2008 vorzulegen.
Die Einführung einer neuen Rechtsform für mittelständische Unternehmen wäre indes sehr hilfreich. Bislang steht lediglich die Europäische Aktiengesellschaft für kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Verfügung. Die Form der EPG erleichtert die Gründung von Betriebsfilialen im europäischen Ausland. Und sie hätte für mittelständische Unternehmen durchaus auch geldwerte Vorteile. Rechtsberatungskosten könnten eingespart werden, da die Gründung von Filialen nach dem jeweiligen Recht des Mitgliedsstaates entfällt. Ebenso bringt die „Europa-GmbH“ eine einfachere innere Verwaltungsstruktur mit sich.
Nun wird es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgebungsprozess in die Gänge kommt. Leider kann das Europäische Parlament selbst keine Gesetzesentwürfe vorlegen. Ansonsten wäre Europa in diesem Punkt bestimmt viel weiter.

Quelle:
Wirtschaft & Markt 11/2007