Abschlüsse reglementierter Berufe besser anerkannt

Am 20. Oktober trat neues EU-Recht in Kraft

Auch das gehört zu den Freiheiten des europäischen Binnenmarktes. Neben der Freizügigkeit für Dienstleistungen, Arbeitnehmer und Kapital soll und muss es innerhalb der EU auch möglich sein, sich mit einem Berufsabschluss in jedem anderen EU-Staat verdingen zu können. Dass die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen leider keine selbstverständliche Sache ist, zeigt schon das föderale Deutschland, in der sich die Länder in Sachen moderner Bildungspolitik selbst im Wege stehen.
In der Europäischen Union regelten bis vor kurzem eine Reihe verschiedener Richtlinien die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in einzelnen reglementierten Berufen. Seit dem 20. Oktober 2007 wurden 15 Richtlinien durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt (2005/36/EG). Das neue Gesetz ermöglicht nun die Anerkennung von Berufsqualifikationen eines Betroffenen sowie den Zugang zu und die Ausübung seines (reglementierten) Berufes in einem anderen EU-Staat.
Die neue Richtlinie ist logische Konsequenz der Harmonisierungspolitik der EU, die mit Dienstleistungsfreiheit, Personen-, Kapital- und Warenfreiheit zwischenstaatliche Grenzen abzubauen sucht. Ob dadurch tatsächlich auch formelle und bürokratische Hindernisse abgebaut werden und die Ausübung des erlernten Berufes (Ärzte, Architekten, Krankenpfleger, Tierärzte, Hebammen, Apotheker usw.) in einem anderen Land wirklich einfacher wird, muss sich in der Praxis erweisen.

Quelle:
Wirtschaft & Markt 12/2007