Keine Geheimkonferenz zum Reformvertrag

Zur Abstimmung des Europäischen Parlaments über die Einberufung der Regierungskonferenz zum Reformvertrag der EU erklärt Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Europaabgeordnete DIE LINKE:

Auf seinem Juni-Gipfel beauftragte der Europäische Rat eine Regierungskonferenz der 27 EU-Mitgliedstaaten mit dem klar begrenzten Mandat, einen neuen Reformvertrag für die Europäische Union zu erarbeiten. Dabei geht es um Entscheidungen, die für die weitere integrationspolitische Zukunft der Europäischen Union sowie für die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger von grundlegender Bedeutung sind.

Deshalb ist die Herstellung von Öffentlichkeit unabdingbar, die Regierungskonferenz muss transparent sein. Sie darf weder zu einer illustren Geheimkonferenz der Ministerialbürokratie noch zu einer Art orientalischem Basar der nationalistischen Begehrlichkeiten verkommen. Wenn der Text des neuen Vertrages in den nächsten Monaten detailliert ausformuliert wird, dann müssen die Bürgerinnen und Bürger ausführlich informiert und vor allem auch angehört werden.

Zu Recht fordert daher das Europäische Parlament, dass alle Dokumente, die der Regierungskonferenz zur Beratung unterbreitet werden, veröffentlicht werden. Auch die nationalen Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten müssen über den Verhandlungsverlauf umfassend informiert werden. Sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente sollen darüber hinaus während des gesamten Prozesses der Vertragsänderung einen intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft führen. Außerdem werden Rat und Kommission aufgefordert, konkrete Vorschläge auf den Tisch zu legen, wie die Bürgerinnen und Bürger in den weitergehenden Verfassungsprozess aktiv einbezogen werden können.

Straßburg, den 11. Juli 2007

Zur Abstimmung des Europäischen Parlaments über die Einberufung der Regierungskonferenz zum Reformvertrag der EU erklärt Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Europaabgeordnete DIE LINKE:

Auf seinem Juni-Gipfel beauftragte der Europäische Rat eine Regierungskonferenz der 27 EU-Mitgliedstaaten mit dem klar begrenzten Mandat, einen neuen Reformvertrag für die Europäische Union zu erarbeiten. Dabei geht es um Entscheidungen, die für die weitere integrationspolitische Zukunft der Europäischen Union sowie für die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger von grundlegender Bedeutung sind.

Deshalb ist die Herstellung von Öffentlichkeit unabdingbar, die Regierungskonferenz muss transparent sein. Sie darf weder zu einer illustren Geheimkonferenz der Ministerialbürokratie noch zu einer Art orientalischem Basar der nationalistischen Begehrlichkeiten verkommen. Wenn der Text des neuen Vertrages in den nächsten Monaten detailliert ausformuliert wird, dann müssen die Bürgerinnen und Bürger ausführlich informiert und vor allem auch angehört werden.

Zu Recht fordert daher das Europäische Parlament, dass alle Dokumente, die der Regierungskonferenz zur Beratung unterbreitet werden, veröffentlicht werden. Auch die nationalen Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten müssen über den Verhandlungsverlauf umfassend informiert werden. Sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente sollen darüber hinaus während des gesamten Prozesses der Vertragsänderung einen intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft führen. Außerdem werden Rat und Kommission aufgefordert, konkrete Vorschläge auf den Tisch zu legen, wie die Bürgerinnen und Bürger in den weitergehenden Verfassungsprozess aktiv einbezogen werden können.

Straßburg, den 11. Juli 2007