Urteil des OVG Greifswald setzt Grundgesetz außer Kraft
Zur Entscheidung des OVG das weiträumige Demonstrationsverbot rund um
Heiligendamm aufrecht zu erhalten, erklärt der Europaabgeordnete der
Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, Tobias Pflüger:
Das Urteil des OVG Greifswald stellt einen weiteren Schlag gegen die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik dar. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin gab Anlass zur Hoffnung, dass es mit der Grundrechtegarantie besser steht, als nach willkürlichen Hausdurchsuchungen, Schnüffelproben und Androhung von Unterbindungsgewahrsam im Vorfeld des G8 – Gipfels, befürchtet. Aber das OVG hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes kassiert und damit auch den Teilerfolg der OrganisatorInnen des Sternmarsches zu Nichte gemacht. Der Protest muss draußen bleiben. Das Demonstrationsrecht ist per Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt. Als einer der Anmelder und Kläger bin ich entsetzt über dieses Urteil, welches der Polizeiwillkür auch für die Zukunft Tür und Tor öffnet. Dass das Gericht der Argumentation folgt dass wegen ‚der Aufrechterhaltung guter Außenbeziehungen‘ quasi der Ausnahmezustand ausgerufen werden müsste, wenn George Bush einfliegt, wirft ein trauriges Licht auf die deutschen Zustände.
Es bleibt abzuwarten wie sich das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich
dieses Generalangriffs auf die Grundrechte verhält.
Wie die Entscheidung auch ausfallen mag: Es wird Innenminister Schäuble nicht gelingen die Menschen davon abzuhalten gegen die Kriegspolitik der G8 zu demonstrieren und ihren Protest für eine sozial gerechte Gesellschaft vielfältig zum Ausdruck zu bringen.
Berlin, 1. Juni 2007
Kontakt: 030/22771407 oder 0174/7650483