BGH-Entscheidung (zur Aufhebung des Haftbefehls gegen Andrej H.) klare Ohrfeige für staatliche Behörden
Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Aufhebung des Haftbefehls gegen Andrej H. erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, Tobias Pflüger:
Mit Erleichterung habe ich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) den Haftbefehl gegen den Soziologen Andrej. H. aufzuheben, zur Kenntnis genommen. Mit diesem Urteil unterstreicht der BGH deutlich, dass das Vorgehen des Bundeskriminalamtes (BKA) willkürlich und unbegründet war und ist. Sämtliche Vorwürfe waren und sind konstruiert.
Nach Ansicht der Richter sei ein Haftbefehl nur dann gerechtfertigt, wenn der Verdächtige sehr wahrscheinlich wegen der Mitgliedschaft in der Gruppierung verurteilt werde, dafür – so das Gericht – reichten die Indizien jedoch logischerweise nicht aus.
(Az: StB 34/07)
Die BGH-Entscheidung ist eine klare Ohrfeige für die staatlichen Behörden und Verantwortungsträger (Bundesanwaltschaft – BAW, Bundeskriminalamt – BKA, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble u.a.) die mit wilden Spekulationen mehrere Menschen aus der linken Szene mit Hilfe des Paragraphen 129a mit umfangreichen Überwachungen, Repressionen, Durchsuchungen und Vorladungen überzogen haben und unter Terrorismusverdacht gestellt haben.
Politisch ist klar:
– Der Einschüchterungsparagraph 129a muss weg! Dazu sollte eine Kampagne gestartet werden.
– Die Verfahren gegen die anderen drei Personen, die mit Andrej H. festgenommen wurden, müssen nun eingestellt und die Betroffenen ebenfalls freigelassen werden.
Die polizeistaatlichen Methoden a la Generalbundesanwältin Monika Harms und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble haben einen ersten Dämpfer bekommen. Die Menschen beginnen sich zu wehren gegen einen sich abzeichnenden Überwachungs- und Polizeistaat in Deutschland. Wir werden jegliche Versuche, Repressionsmassnahmen auch auf der Ebene der Europäischen Union zu etablieren, zurückweisen.