Europaabgeordnete Kaufmann unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
Die Europaabgeordnete der Partei DIE LINKE, zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.
Die Europaabgeordnete der Partei DIE LINKE, Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.
Bereits vor zwei Jahren habe ich im Europäischen Parlament gegen die EU-Richtlinie gestimmt, die alle EU-Mitgliedstaaten zur systematischen und anlassunabhängigen Speicherung von Telefon- und Internetdaten verpflichtet. Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger dar. Sie läuft im Kern darauf hinaus, dass alle 500 Millionen Menschen in der EU unter Generalverdacht gestellt werden.
Inzwischen haben zwei EU-Staaten Klage gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Doch ungeachtet der Tatsache, dass eine Entscheidung des EuGH über die Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie noch aussteht, hat die Große Koalition nunmehr das Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland verabschiedet.
Die Vorratsdatenspeicherung ist völlig überzogen, unangemessen und unverhältnismäßig. Sie verletzt aus meiner Sicht das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. Deshalb unterstütze ich die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz und habe mich mit der Übergabe einer entsprechenden Vollmacht der inzwischen auf 13.000 Bürgerinnen und Bürger angewachsenen Klage-Gemeinschaft angeschlossen.