Tschernobyl – 50 Jahre EURATOM-Vertrag sind genug
Zum 21. Jahrestag der Atomreaktorkatastrophe in Tschernobyl erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament Tobias Pflüger:
21 Jahre nach Tschernobyl muss es ein klares und unmissverständliches NEIN zur weiteren Nutzung der Atomenergie in Europa geben. Die jüngsten Störfälle in schwedischen Atomreaktoren und die weiter ungeklärte und nicht klärbare Endlagerfrage sollten dafür ein deutliches Mahnzeichen sein.
Durch den EURATOM-Vertrag setzt die Europäische Union allerdings weiter auf eine milliardenschwere jährliche Förderung der Atomkraft. Genauso durch die umfangreiche Förderung von Atomenergie im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU.
Im gescheiterten EU-Verfassungsvertrag sollte der EURATOM-Vertrag fortgeschrieben werden. So heißt dort in Protokoll 36: „dass die Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft weiterhin volle rechtliche Wirkung entfalten müssen.“ Dies ist ein Skandal, denn damit würde bei Annahme des Verfassungsvertrages der EURATOM-Vertrag doppelt abgesichert, einmal im Original als eigenständiger Vertrag und einmal im Verfassungsvertrag. Ein weiterer Grund gegen diesen EU-Verfassungsvertrag zu sein.
Statt weiter auf die gefährliche Atomenergie zu setzen, muss endlich energiepolitisch europaweit umgesteuert werden. Es ist skandalös, dass trotz Klimawandels die Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz geradezu verschwindend gering bleibt. Statt weiter in Atomkraft zu investieren, müssen den Absichtserklärungen umweltverträgliche Energieformen ausbauen zu wollen, endlich Taten folgen: Ein zentraler Schritt für eine andere Energiepolitik ist die Auflösung bzw. Kündigung des EU-Vertrags „EURATOM“, der eine Förderung der Atomenergie vorsieht.
Zur Kritik des EURATOM-Vertrags ist in meinem Büro auch eine ausführliche Studie „Der EU-Verfassungsvertrag und die Atompolitik der Europäischen Union „erhältlich: http://www.tobias-pflueger.de/EURATOM/TP-Materialien-3-Euratom.pdf
Strasbourg, den 26. April 2007